29.01.2015 – 14:36
Nienburg (ots) – NIENBURG (mie) – In der vergangenen Woche, am Donnerstag, 22.01.15, kam es ohne die erforderlichen Genehmigungen zu Rückschnittarbeiten der Weserböschung in der Oyler Straße im linken Uferbereich in Höhe des Campingstellplatzes.
Die alarmierte Wasserschutzpolizei Nienburg musste ein radikales Abholzen feststellen. Das gewonnene Schnittholz war zum Eigenverbrauch bereits zum Auftraggeber verbracht worden. Die Wasserschützer leiteten Strafverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Diebstahls gegen den Verantwortlichen der Nienburger Firma ein.
Die zuständige Verwaltungsbehörde, die Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt, stellt Strafantrag und beabsichtigt, einen Gutachter zu beauftragen, um den entstandenen Schaden zu bilanzieren. Hier ist von einem fünfstelligen Betrag auszugehen. Neben den strafrechtlichen Vorwürfen wird seitens des Amtes zudem geprüft, ob weitere ordnungswidrigkeitenrechtliche Verstöße vorliegen.
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