POL-CLP: Cloppenburg – Verkehrsüberwachung

29.01.2015 – 11:03

Cloppenburg/Vechta (ots) – Im vergangenen Jahr hat eine sechsköpfige Verkehrsüberwachungsgruppe der Polizei Cloppenburg unter Führung von Polizeikommissar Matthias Lingnau in der Stadt Cloppenburg und in den angrenzenden Gemeinden verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei haben die Beamten bei den Kontrollen, die verteilt über das gesamte Jahr durchgeführt wurden, 170 Autofahrer oder ihre Mitfahrer ertappt, die während der Fahrt ihren Gurt nicht angelegt hatten. Dies Nichtanlegen wird in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro sanktioniert.

81 Verkehrsteilnehmer nutzen unzulässig während der Fahrt ein Mobiltelefon. Gerade die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt hat offenbar in den vergangenen Jahren zugenommen. Dabei wird nicht nur unzulässig telefoniert, das Mobiltelefon wird zum Surfen, zum Email-Lesen und bei anderen Aktivitäten genutzt. Der Bußgeldkatalog sieht für die unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor (Radfahrer Verwarngeld in Höhe von 25 Euro).

Bei 120 Autofahrern hat die Polizei mit einer Laserpistole Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Davon waren 81 so schnell, dass gegen sie Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Gegen zehn Fahrzeugführer wurden Fahrverbote verhängt.

Bei 24 Kontrollen haben die Beamten gegen einzelne Fahrzeugführer Strafverfahren eingeleitet. Davon standen 13 erheblich unter Alkoholeinfluss, elf von ihnen besaß keine Fahrerlaubnis. In weiteren acht Fällen standen die Autofahrer unter Drogeneinfluss bzw. unter Alkoholeinfluss, ohne dabei absolut fahruntüchtig zu sein (unterhalb von 1,10 Promille).

Polizeidirektor Walter Sieveke, Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, legt großen Wert auf die Kontrollen. „Die Bekämpfung der schweren Verkehrsunfälle bleibt nach wie vor ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit. Kontrollen und insbesondere die sogenannten Gurt- und Handykontrollen werden weiterhin fortgesetzt,“ so Walter Sieveke in einem Statement.

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Quelle: news aktuell / dpa