POL-AA: Plüderhausen/Lorch: Vollständige Unempfindlichkeit gegenüber Verkehrsregeln. Eine Kontrolle löste eine beispiellose Mängelserie aus; die Sicherheitsleistungen summieren sich auf über 6500 Euro

29.01.2015 – 13:27

Aalen (ots) – Für die folgende Geschichte braucht auch ein auf solche Fälle spezialisierter Verkehrsüberwachungsbeamter oft ein ganzes Kontrollleben, viele erleben so etwas nie. Einem Backnanger Verkehrspolizisten ist diese unfassbare Unempfindlichkeit gegenüber Verkehrsregeln dieser Tage zugestoßen:

Vor einigen Tagen wurde auf der B 29, Höhe Plüderhausen ein Lkw aus einem Nachbarstaat kontrolliert. Den Beamten fielen dabei einige technische Mängel an dem 12-Tonnen-Fahrzeug auf, die schon an der Kontrollstelle erkennbar so schwerwiegend waren, dass dem 35-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt wurde und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde. Ein technischer Gutachter stellte anschließend fest, dass der Lkw gravierende Mängel an den Bremsen und der Lenkung aufwies und dass er höher war, als erlaubt. Neben weiteren Mängeln verlor er zudem massiv Kraftstoff und Motoröl und verunreinigte dadurch nicht unerheblich die Straßen. Da sowohl Fahrer, als auch Firma im Ausland ansässig waren, muss zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße üblicherweise eine Bargeldsicherheit hinterlegt werden. In diesem Fall wurde diese Sicherheitsleistung auf 1600 Euro festgelegt. Da die Halterfirma beschloss, den so stark mängelbehafteten Lkw nicht in Deutschland reparieren zu lassen, beauftragten sie eine Transportfirma mit der Abholung des Lasters, die eine Zugmaschine mit entsprechendem Tieflader schickte. Als die Polizei den Lastzug an der Aufladestelle in Lorch kontrollierte, stellte sie fest, dass das Gespann zu lang war und die hierfür benötige Ausnahmegenehmigung nicht vorlag. Zudem wurde das eingebaute digitale Kontrollgerät, mit dem die Fahrer und Fahrzeug bezogenen Daten festgehalten werden müssen, nicht ordentlich betrieben. Diese Verstöße führten zu einer Gesamtsicherheitsleistung von fast 1000 Euro. Da der havarierte Lkw mit dieser Fahrzeugkombination nicht mitgenommen werden durfte, beauftragte der Halter eine andere Firma mit der Abholung. Fünf Tage nach der ursprünglichen Kontrolle traf der dritte Sattelzug ein. Wieder wurden Fahrer und Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen und siehe da: beide mit wenig zufriedenstellendem Ergebnis. Der 62-jährige Fahrer war doch tatsächlich ohne eine gültige Fahrerlaubnis angerückt und auch seinem Fahrzeug fehlte es buchstäblich an allen Ecken und Enden. Während jedoch die Mängel an der Zugmaschine noch vergleichsweise gering waren, musste der mitgeführte Sattelanhänger aus dem Verkehr gezogen werden. Auch hier prüfte ein Gutachter die Feststellungen der Polizei nochmals nach, auch hier kam auch der Gutachter zum selben Ergebnis. Die Bremsleistung auf allen drei Achsen war mangelhaft bis gar nicht vorhanden, mehrere Reifen mussten genauso beanstandet werden, wie die Beleuchtung und zu unsachgemäßen Schweißnähten kamen beschädigte oder sogar gar nicht vorhandene Stoßdämpfer. Und selbst wenn alles in Ordnung gewesen wäre, den 12-Tonner, wegen dem er gekommen war, hätte er nicht mitnehmen dürfen: sein Gespann hatte Überlänge und keine Genehmigung dafür. Für Fahrer und Halter, wiederum alle aus dem Nachbarland, summierte sich die Sicherheitsleistung dieses Mal auf fast 2900 Euro. Und die Mängelodyssee ist auch eine Woche nach der Außerverkehrziehung des ersten Lkws nicht abgeschlossen. Jetzt müssen allerdings zwei Heimtransporte geplant werden: einer für den 12-Tonner und einer für den Auflieger. Die Polizei wartet, wer und was dieses Mal geschickt wird und der Inhaber des Abstellortes ist gespannt, ob sein Firmengelände zur Abstellung der aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeuge ausreichen wird.

Gewinn für die Bußgeldstelle: 6555 Euro; Gewinn für die Verkehrssicherheit: unbezahlbar.

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Quelle: news aktuell / dpa