28.01.2015 – 12:56
Höfer (ots) – Gestern Nachmittag gegen 16.45 Uhr, fuhr ein 32-jähriger Mann aus Höfer mit einem landwirtschaftlichen Gespann auf der Hauptstraße in Höfer. Bei einer Polizeikontrolle stellten die einschreitenden Beamten fest, dass der Mann seinen Führerschein aufgrund eines Fahrverbots in amtliche Verwahrung gegeben hatte. Aus diesem Grunde musste ihm die Weiterfahrt untersagt und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden.
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