26.01.2015 – 14:26
Husum (ots) – Samstagmorgen, 24.01.15, gegen 02:00 Uhr, kam ein 30-jähriger mit seinem Opel Astra auf der B5 bei Witzwort auf gerader Strecke von der schlüpfrigen Fahrbahn ab, prallte gegen zwei Bäume und verletzte sich schwer. Beamte vom Polizeirevier Husum stellten über 1,9 Promille Atemalkoholkonzentration beim Unfallfahrer fest. Sie sicherten eine Blutprobe. Der 30-jährige erlitt schwere Verletzungen und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von über 8000 Euro. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.
Gegen 05:40 Uhr kam ein 27-jähriger mit seinem Opel Astra auf der Matthias-Claudius-Straße in Husum in Höhe Schillerstraße auf winterglatter Fahrbahn von der Straße ab, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr in einen Gartenzaun. Hier vergewisserte er sich kurz über entstandene Schäden, setzte seine Fahrt aber fort, ohne sich um Weiteres zu kümmern. Vom Unfallkrach geweckte Anwohner alarmierten die Kooperative Regionalleitstelle über 110. Im Vorgarten ließ der Fahrer ein nach der Kollision abgefallenes Kennzeichenschild zurück. Beamte vom Polizeirevier Husum stellten den 27-jährigen in seiner Wohnung. Das entsprechend beschädigte Unfallfahrzeug parkte vor der Haustür. Der Unfallfahrer hatte über 1,6 Promille Atemalkoholkonzentration. Die Beamten sicherten eine Blutprobe und den Führerschein. Er wird sich nunmehr in einem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verantworten haben. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Verletzt wurde niemand.
Samstagabend, 24.01.15, gegen 19:15 Uhr, konnte eine Streife vom Polizeirevier Husum eine weitere Rauschfahrt verhindern: Sie stoppten einen 26-jährigen Renaultfahrer in der Ludwig-Ohlsen-Straße, der offenbar ebenfalls nicht fahrtüchtig wirkte. Erste Kontrollen verschiedener Körperreaktionen und ein freiwilliger Drogenschnelltest bestätigten den Verdacht: Er hatte Cannabis konsumiert. Den Beamten war der Renaultfahrer kein Unbekannter. Bereits am 03.01.15 hatten sie den Rauschfahrer unter Einfluss von THC gestoppt und angezeigt. Sie sicherten eine Blutprobe und untersagten die Weiterfahrt. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel wurde eingeleitet.
Alkohol- und Drogeneinfluss zählt zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.
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