POL-HRO: Pressemeldungen zum Wochenende vom Polizeihauptrevier Schwerin

25.01.2015 – 12:16

Schwerin (ots)

Schwer verletzter Fußgänger nach Verkehrsunfall  in Schwerin  Am Nachmittag des 24.01.2014, gegen 15:00 Uhr, ereignete sich in  Schwerin auf der Ludwigsluster Chaussee ein Verkehrsunfall, bei dem  ein 72-jähriger Schweriner Fußgänger durch einen PKW Chrysler schwer  verletzt wurde.  Nach ersten Erkenntnissen überquerte der Fußgänger die Ludwigsluster  Chaussee auf Höhe der dortigen Straßenbahnhaltestelle. Von dieser  wollte er zu Fuß in die Gartenstadt. Der 31-jährige Fahrer des PKW  aus Ludwigslust, welcher stadteinwärts fuhr, konnte nicht mehr  rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Fußgänger. Dieser wurde  in Folge zu Boden geschleudert und zog sich dabei Verletzungen im  Bereich des Kopfes sowie einen Beinbruch zu. Der Fußgänger war nach  dem Zusammenstoß jedoch ansprechbar und wurde zur weiteren Behandlung ins Klinikum verbracht.  Orientierungsloser Pferdefreund  Am Sonntag, den 25.01.2015, gegen 07:00 Uhr wurde der Schweriner  Polizei durch den Rettungsdienst eine hilflos umherirrende,  betrunkene Person gemeldet. Als die Polizei den Mann antraf, stellte  dieser sich als englischer Gast des Schweriner Reitturniers heraus.  Am Vorabend hatte er mit anderen Gästen des Turniers in einer  gemütlichen Runde zu viel dem Alkohol zugesprochen und lief nun im  Innenstadtbereich Schwerins mit mehr als zwei Promille umher.  Er war auf der Suche nach seinem Hotel und hatte sich auf Grund seiner  Alkoholisierung und der nicht vorhandenen Ortskenntnis verirrt. Den  Namen des Hotels kannte er nicht. Es befand sich jedoch eine  Visitenkarte seines Hotels in seiner Hosentasche und so konnte er  dort wohlbehalten abgeliefert werden, um seinen Rausch aus zu  schlafen.  Morgendliche Einbruchsmeldung  In den frühen Morgenstunden des 25.01.2015, gegen 06:30 Uhr, meldeten zwei aufmerksame Passanten der Polizei, dass sie sich gerade bei  einem morgendlichen Spaziergang in der Schweriner Altstadt befinden  und etwas Auffälliges beobachten.  In einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses  sahen sie Bewegungen einer Taschenlampe, deren Licht durch die  Fenster nach draußen schien. Nun machten sie sich Sorgen, dass ein  Einbrecher in die Wohnung eingedrungen sei. Die in wenigen Minuten  herbeigeeilte Polizei, vor Ort mit drei Funkstreifenwagen, begab sich zur entsprechenden Wohnung. Diese wurde durch die Mutter und  ihrer  sechsjährigen Tochter geöffnet. Die Kleine gab an, dass sie morgens  ein wenig Fernsehen wollte. Da die Eltern durch das Licht nicht  geweckt werden sollte, nahm sie eine Taschenlampe und schlich sich  durch die Wohnung zum Fernseher.  Die Polizei beendete den Einsatz ohne Maßnahmen.   Andreas Vogel Polizeikommissar 

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Quelle: news aktuell / dpa