Nur Narren fahren blau – Oberfrankenweite Verkehrskontrollen zur Faschingszeit

Nur Narren fahren blau – Oberfrankenweite Verkehrskontrollen zur Faschingszeit

OBERFRANKEN. Zahlreiche Faschingsbegeisterte stehen schon jetzt in den Startlöchern oder haben die fünfte Jahreszeit mit ihren wilden Karnevalstagen bereits eingeläutet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber auch, dass die ausgelassene Stimmung schnell vorbei sein kann, wenn sich verantwortungslose Narren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen.

Nicht selten kommt es zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten durch betrunkene Autofahrer. Aus diesem Grund setzt die oberfränkische Polizei in der Faschingszeit ganz besonders auf Alkohol- und Drogenkontrollen. Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ohnehin rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg machen.


Sicherheit durch Verkehrskontrollen

Symbolfoto: Polizei

Verkehrssicherheit 2020

Bayern mobil – sicher ans Ziel.

Während der verstärkten Faschingskontrollen im vergangenen Jahr vom 21. Februar bis Aschermittwoch, 5. März, stellten die Polizisten im Regierungsbezirk 78 alkoholisierte Fahrer im Straßenverkehr fest. Außerdem hatten 34 weitere Fahrzeuglenker bei den Kontrollen Drogen im Blut. Diese Autofahrer mussten zumindest eine Zeit lang auf ihren Führerschein verzichten, in manchen Fällen wurde er ihnen sogar komplett entzogen. Ein Straf- oder Bußgeldverfahren sowie mehrere Punkte in Flensburg waren für die Promillesünder ebenfalls eine Folge. Weiterhin registrierte die Oberfränkische Polizei im Kontrollzeitraum zwölf Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Die intensiven Verkehrskontrollen sind Teil des vom Bayerischen Innenministerium im Jahr 2012 ins Leben gerufenen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“.


Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind kein Kavaliersdelikt

Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig noch berufliche Konsequenzen hinzu.

Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Abgesehen davon gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot.


Symbolfoto: Polizei

Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die mit mehr als 0,3 Promille oder im Drogenrausch in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen neunmonatigen Führerscheinentzug anordnet.

Für die ganz Hartgesottenen schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen. Auch Fahrradfahrer, die sich mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf einen Drahtesel setzen, machen sich strafbar.


Vorbild sein heißt sicher feiern

Junge Menschen müssen lernen, mit Alkohol verantwortungsvoll umzugehen: Seien Sie ein echtes Vorbild. Beziehen Sie Position, dass das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht akzeptabel ist.


Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:

Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teil!

Klären Sie bereits vor einem Konsum berauschender Mittel ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.

Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.

Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind.



Quelle: Bayerische Polizei