23.01.2015 10:51:00, Koblenz und Umgebung – Polizei warnt erneut vor sogenannten „Kräutermischungen“!!!

Polizeipräsidium Koblenz

23.01.2015, 10:51 – Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz und Umgebung, Polizei warnt erneut vor sogenannten „Kräutermischungen“!!! 
 

Aus aktuellem Anlass warnt auch die Polizei Koblenz erneut vor dem Konsum sogenannter „Legal Highs“, denn die Wirkung dieser Kräutermischungen ist schwer bzw. gar nicht einzuschätzen.
So kollabierten in den vergangenen Tagen mehrere Personen nach dem Konsum dieser Substanzen.

Ein 27-Jähriger aus dem Raum Montabaur brach am vergangenen Montag (19.1.2015) nach dem Rauchen einer Mischung bewusstlos in seiner Wohnung zusammen.

Auch im Raum Cochem musste ein 44-Jähriger notärztlich versorgt werden, nachdem er am Dienstag, 20.1.2015, „Legal Highs“ konsumiert hatte.

Weiterhin mussten zw ei 15-jährige Schüler am gestrigen Donnerstag (22.1.2105) stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, nachdem sie einen „Zaubertabak“ geraucht hatten und Vergiftungserscheinungen zeigten.

Auch am heutigen Vormittag 23.1.2015 kam es zu weiteren medizinischen Notfällen im Bereich Bendorf.
Hier mussten zwei 16-Jährige nach dem Konsum von Tabakmischungen stationär in ein Krankenhaus eingeliefert und behandelt werden.


Daher weist die Polizei nochmals auf die Gefährlichkeit der „Kräutermischungen“ hin!!!


„Legal-Highs“ werden in bunten, flippigen Verpackungen mit teils exotischen und harmlosen Namen als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen in Head-Shops oder Onlineshops verkauft.
Doch was so harmlos klingt kann schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, denn die tabak- oder teeähnlichen Gemische enthalten oftmals Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind.
In vielen Mischungen befinden sich etwa synthetische Cannabinoide, die auf die Kräuter aufgetragen wurden. Die Wirkstoffkonzentration dieser künstlich erzeugten Substanzen liegt allerdings häufig ein Vielfaches über der von natürlichen Hanfprodukten. Auch können durch den Verbrennungsprozess toxische und krebserregende oder krebsfördernde Zersetzungsprozesse gebildet werden.
Es kann zu gefährlichen Vergiftungserscheinungen, wie Übelkeit, Erbrechen, starkes Zittern, Herzrasen, Orientierungslosigkeit und Kreislaufprobleme, bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.
Zwar sind nicht alle Kräutermischungen generell gesetzlich verboten, können aller-dings lebensgefährlich sein, denn für den Konsumenten ist es anhand des Namens, der Verpackung oder der Verkaufsquelle nicht möglich zu erkennen, wie und aus welchen Substanzen sich eine Konsumeinheit zusammensetzt.


(Anmerkung: auf die am 22.1.2015 versandte Pressemeldung des Landeskriminalamts wird verwiesen)

Polizeipräsidium Koblenz

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Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz