POL-IZ: 150122.1-Marne: Fahren ohne Fahrerlaubnis

22.01.2015 – 10:41

Kreis Dithmarschen (ots) – Die Polizei hatte am frühen Sonntagmorgen (1.50 Uhr) im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich der Fahrstedterwesterdeich einen Pkw-Fahrer aus dem südlichen Teil des Kreises Dithmarschen gestoppt. Im Zuge der Kontrolle legte der Fahrer im mittleren Alter, ein gebürtiger Dithmarscher, den Beamten einen polnischen Führerschein vor. Den hätte er, weil er den deutschen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt hatte abgeben müssen, vor knapp zehn Jahren in einer polnischen Großstadt „ordnungsgemäß erworben“. Er habe dort zeitweilig gelebt: „Alles ist in Ordnung“, war sich der Fahrer sicher.

Ein Gespräch mit der zuständigen Führerscheinstelle brachte dann aber Klarheit in seine Angelegenheit. Der Kreis Dithmarschen teilte mit, dass ihm das Fahren von Fahrzeugen mit einer ausländischen Fahrerlaubnis untersagt sei. Nach einer Trunkenheitsfahrt vor etwa vier Jahren erhielt er einen Strafbefehl mit einem Führerscheinentzug. Die Sperrfrist lief bis Ende 2012. Danach hatte der Mann die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt.

Nichts war somit in Ordnung: „Der Beschuldigte darf in Deutschland keine Fahrzeuge führen, auch nicht mit dem polnischen Führerschein“, heißt es in der gegen den Fahrer gerichteten Anzeige, die als Straftat benennt: „Führen eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis“ (§ 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG).

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa