21.01.2015 – 08:22
Offenburg (ots) – Ringsheim, A 5 – Ohne Fahrerlaubnis
Am Dienstag gegen 16.45 Uhr kontrollierte eine Streife der Autobahnpolizei einen schweizer VW Golf, der in Richtung Süden unterwegs war. Am Lenkrad saß ein 21-Jähriger. Der junge Mann hatte keine Fahrerlaubnis. Beifahrerin war die Mutter des 21-Jährigen, zugleich die Fahrzeugbesitzerin. Als Führerscheininhaberin durfte die 40-Jährige nach der Kontrolle die Fahrt fortsetzen, der Sohn war nun Beifahrer. Beide erwarten jetzt Post von der Staatsanwaltschaft.
Mahlberg – Aus Schaden wird man klug?
Nicht jeder wird aus Schaden klug. Am Dienstagabend waren zwei Männer auf einem Motorroller auf der Kreisstraße 5345 von Altdorf in Richtung Orschweier unterwegs. Kurz vor Orschweier stürzte das Duo aus zunächst unbekannter Ursache. Während der 22 Jahre alte Sozius unverletzt blieb, zog sich der 24-jährige Fahrer leichte Verletzungen am Fuß und im Gesicht zu. Ein Alkoholtest ergab, dass der Fahrer rund 1,2 Promille Alkohol hatte. Es kam allerdings noch mehr zu Tage: Der 24-Jährige war bereits im Dezember mit seinem Roller gestürzt und hatte sich leicht verletzt. Da er damals betrunken war, wurde ihm schon seinerzeit der Führerschein beschlagnahmt. Ihm wurde erneut eine Blutprobe entnommen, eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis folgt.
Friesenheim – Beim Abbiegen gestreift
An der Kreuzung Bahnhofstraße / Adlerstraße stand am Dienstag gegen 13 Uhr ein 57 Jahre alter Kraftfahrer mit seinem Sattelzug auf der Linksabbiegespur. Als die Ampel ihm Grünlicht anzeigte, bog er ab. Allerdings holte er dabei unachtsam aus und streifte mit dem ausscherenden Auflieger einen neben ihm ordnungsgemäß geradeaus fahrenden BMW. Verletzt wurde niemand, die Sachschadenshöhe beträgt allerdings 5.500 Euro.
/wd
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