POL-IZ: 150121.3 Nordhastedt: Unglaublich…

21.01.2015 – 12:45

Nordhastedt (ots) – Unverantwortlich war das Verhalten eines Mannes, der sich am Dienstag mehrfach volltrunken ans Steuer gesetzt hat. Seine letzte Fahrt endete schließlich in einem Graben, Personen- oder Sachschäden entstanden glücklicherweise keine.

Gegen 14.30 Uhr ging bei der Polizei der Hinweis auf eine hilflose Person in einem Fahrzeug ein. Das betreffende Auto sollte in Nordhastedt in der Bahnhofstraße stehen. Am Einsatzort angekommen, entdeckte ein Beamter den beschriebenen Wagen, auf dem Fahrersitz befand sich eine schlafende männliche Person. Als der Polizist den Mann geweckt hatte, stellte er fest, dass dieser stark alkoholisiert war. Nach einigem Hin und Her gab der Betroffene schließlich zu, Alkohol genossen zu haben. Allerdings, so seine Worte, sei er nicht angetrunken gefahren, sondern habe den PKW zunächst abgestellt und dann eine Flasche Wein geleert. Da die Angaben des Beschuldigten keinesfalls glaubhaft waren, ordnete ein Richter die Entnahme einer Blutprobe an. Ein durch den 43-Jährigen absolvierter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,87 Promille. Nach der Blutprobenentnahme, der Einbehaltung des Führerscheins und des Fahrzeugschlüssels wurde der Beschuldigte wieder entlassen, von der Fertigung einer Anzeige wegen des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss erhielt er Kenntnis.

Als ein Zeuge gegen 19.30 Uhr dann einen Verkehrsunfall in Groven auf der Kreisstraße 69 meldete, stellten die Einsatzkräfte recht schnell fest, dass es sich bei dem im Graben Gelandeten um den Trunkenheitsfahrer vom Nachmittag handelte. Der Alkoholpegel des Mannes hatte sich zwischenzeitlich noch erhöht – die Messung mit dem Alcometer ergab einen Wert von 2,04 Promille. Offensichtlich war der Unverbesserliche nach seinem ersten Aufenthalt bei der Polizei mit einem Taxi nach Hause nach Husum gefahren, um sich dort einen Zweitschlüssel für sein Fahrzeug zu besorgen und mit dem Taxi nach Nordhastedt zurück zu kehren. Danach dürfte der 43-Jährige von Nordhastedt nach Groven gefahren sein, wo er vermutlich aufgrund seines Trunkenheitsgrades die Orientierung verlor und in den Straßengraben geriet. So ließ der Betrunkene an diesem Tag ein zweites Mal Blut und handelte sich eine zweite Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Ob der Husumer bei seinem Verhalten berücksichtigt hat, dass er beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, dürfte zweifelhaft sein. Das volle Ausmaß, auch der finanziellen Konsequenzen, wird ihm sicher erst im Nachhinein bewusst werden.

Merle Neufeld

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Quelle: news aktuell / dpa