POL-GS: Lkw-Kontrolle auf der B 4 im Bereich Braunlage – Ein Lkw musste über Nacht auf dem Parkplatz stehen bleiben

20.01.2015 – 09:14

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    Fsetgestellter schadhafter Reifen eines Lkw, bei dem bereits das Stahlgewebe sichtbar ist

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    PK Schierarndt vom PK Bad Harzburg bei der Kontrolle der Ladungssicherung eines slowenischen Lkw

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Goslar (ots) – Am Montag, d. 19. Januar 2015, bauten Polizeibeamte aus Braunlage, Bad Harzburg und Goslar bei frostigen – 3 °C in der Zeit von 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr, eine Verkehrskontrollstelle auf der B 4 auf. Die Kontrollorte waren die beidseitig befindlichen Parkplätze zwischen Braunlage Nord und – Mitte, so dass beide Seiten betreut werden konnten. Im Fokus der kontrollierenden Beamten standen Lkw aller Arten. Im Verlauf der sechsstündigen Kontrolle wurde durch die speziell ausgebildeten Beamten ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung der Ladung, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und den technischen Zustand der Kraftfahrzeuge gelegt. Da auch drei Spezialisten für die Kontrolle von Kraftfahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, unter den Kontrollbeamten waren, erfolgten auch in diesem Bereich intensive Überprüfungen. Während des Kontrollzeitraumes wurden 41 Lkw in Augenschein genommen, wobei davon mehr als 3/4 zu beanstanden waren. Insgesamt wurden 19 Verstöße gegen die „EG- Sozialvorschriften“, also die Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer, festgestellt. In einem Fall hatte der Fahrer seine ununterbrochenen Lenkzeiten um mehr als 4 Stunden überschritten, was bedeutet, dass er am Stück mehr als 8 Stunden und 30 Minuten hinter dem Steuer saß. Die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten ist besonders wichtig, da einige Fahrer von vierzig Tonnen schweren Lkw völlig übermüdet am Straßenverkehr teilnehmen, sie einschlafen und es in der Folge zu schwersten Verkehrsunfällen mit Sachschäden aber insbesondere mit verletzen oder getöteten Verkehrsteilnehmern kommt. Da die Beamten durch das Auslesen der digitalen Tachographen die Fahraktivitäten der Fahrzeugführer der letzten 28 Tage nachvollziehen können, sind die oben genannten Verstöße nicht zwangsläufig am Kontrolltag begangen worden. In fünf Fällen wurde festgestellt, dass die beförderte Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Bei unbedeutenderen Verfehlungen konnte unverzüglich nachgesichert werden. Ein Führer eines rumänischen Sattelzuges hatte allerdings so ungeeignetes Sicherungsmaterial dabei, dass ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Sein Arbeitgeber wurde benachrichtigt und dieser war nunmehr in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass geeignetes Sicherungsmaterial zum Kontrollort verbracht wird. Bis zum Erstellen des Presseberichtes war noch kein geeignetes Sicherungsmaterial zu dem Lkw verbracht worden, so dass eine Nachsicherung der Ladung nicht erfolgen konnte und der Rumäne auf dem Parkplatz in seinem Führerhaus übernachten musste. Auch bei unfachmännisch gesicherter Ladung kam es in der Vergangenheit häufig zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen. Auf der Ladefläche verrutschende Ladung kann beispielsweise in Kurven den Schwerpunkt des Fahrzeugs so beeinflussen, dass dieser zur Seite umkippt. Bei offenem Transport besteht die Gefahr, dass Teile der Ladung auf die Fahrbahn fallen und somit für andere Verkehrsteilnehmer ein Hindernis auf der Fahrbahn darstellen. Nicht selten kann man dies im Verkehrsfunk hören, wenn „mal wieder“ vor einem Kantholz, einer Schaufel oder anderer Ladung auf der Autobahn gewarnt wird. Weiterhin wurden 19 Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Der traurige Spitzenreiter war mit seinem Lkw 100 km/h gefahren, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h lag. Auf ihn kommt nun ein saftiges Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot zu. An drei Lkw wurden technische Mängel festgestellt, die ebenfalls zur Untersagung der Weiterfahrt führten. Nach Beseitigung der Mängel, in zwei Fällen das auswechseln mangelhafter Bereifung, durften die Lkw-Fahrer ihre Fahrt fortsetzen. Neben drei sonstigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wurde bei der Kontrolle der Ladung eines Lkw festgestellt, dass Abfälle transportiert worden waren. Da der Lkw keine von außen sichtbare Ausweisung für einen Abfalltransport aufwies, wurde auch in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitverfahren gegen den Fahrer eingeleitet.

Steffen Jach, PHK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0

Quelle: news aktuell / dpa