20.01.2015 – 12:31
Frankfurt (ots) – In der Nacht zum Samstag, 16.01.2015, führte die Frankfurter Polizei zusammen mit Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei eine routinemäßige Diskothekenkontrolle in der Gutleutstraße durch und stellte zahlreiche Verstöße fest. Insgesamt wurden in dieser Nacht 251 Personen überprüft. Eine Auswertung ergab, dass 22 Mal gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen wurde. Die Besucher hatten überwiegend synthetische Drogen, wie Ecstasy und LSD sowie Marihuana dabei. Eine kontrollierte Person, die zahlreiche Ecstasy-Pillen bei sich hatte, wurde festgenommen, weil gegen sie wegen eines anderen Delikts ein Haftbefehl vorlag. Des Weiteren wurden 13 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, da sich Minderjährige ohne eine sorgeberechtigte Begleitperson in den Räumlichkeiten aufhielten. Dies zieht eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen den Betreiber nach sich und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Neben der Feststellung, dass das Nichtraucherschutzgesetz überhaupt keine Beachtung fand und auch hier ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betreiber eingeleitet wird, konnte bei der Kontrolle der Räumlichkeiten ein weiterer Missstand aufgedeckt werden. Zwei Notausgangstüren waren verschlossen. Die eine mit Kabelbindern, hinter der anderen befand sich eine Bauzaunabsperrung. Diese gravierenden Verstöße zeigen einmal mehr, dass solche Diskothekenkontrollen durch die Polizei auch unerlässlich zum Schutz der Besucher sind.
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