Verstärkte Polizeikontrollen während der Faschingszeit

Verstärkte Polizeikontrollen während der Faschingszeit

INGOLSTADT, OBERBAYERN NORD.
Jährlich steigt in der Hochphase der Faschingszeit auch der Konsum von Alkohol. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass zahlreiche Faschingsbesucher die Gefahren des Alkohols immer noch verkennen und sich trotz aller Warnungen selbst alkoholisiert ans Steuer setzen. Durch dieses verantwortungslose Verhalten kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord führt deshalb auch dieses Jahr wieder in der Faschingszeit verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen für mehr Sicherheit auf den Straßen durch.

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei während der Faschingszeit im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord rund 276 Alkohol- und Drogendelikte. Es wurden 185 Blutentnahmen durchgeführt und 99 Führerscheine sichergestellt. Allein in dieser Zeit ereigneten sich 27 Verkehrsunfälle, die auf Alkohol- und Drogenkonsum zurückzuführen waren.

Dass auch das Fahrrad nicht als geeignetes Fortbewegungsmittel in alkoholisiertem Zustand taugt, zeigt ein Beispiel aus dem Vorjahr in Gauting. Ein 24-Jähriger Radfahrer befand sich nach einer Faschingsfeier auf dem Heimweg als er aufgrund seiner Alkoholisierung zu Sturz kam und sich dabei verletzte. Neben dem erlittenen körperlichen Schaden, musste der junge Mann auch noch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.

Die statistischen Zahlen belegen, dass Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nach wie vor zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr zählt und deshalb von der Polizei durch verstärkte Kontrollen vehement bekämpft werden muss.

Damit Sie nicht zum Opfer oder Unfallverursacher werden, rät das Polizeipräsidium Oberbayern Nord: „Verzichten Sie auf Fahrten unter Alkoholeinfluss!“

– Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen
– Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück
– Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
– Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht den Restalkohol, der sich noch im Blut befinden könnte



Quelle: Bayerische Polizei