Pressemeldungen für den Landkreis Unterallgäu & Memmingen vom 19. Januar 2015

Pressemeldungen für den Landkreis Unterallgäu & Memmingen vom 19. Januar 2015

Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Memmingen, Mindelheim und Bad Wörishofen, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.

Medienkontakt:
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West -Pressestelle- Tel. 0831/9909-1013 bzw. Nst. -1012
Außerhalb der regulären Dienstzeit über die Einsatzzentrale – Nst. -1401

Marihuana in der Jackentasche

MEMMINGEN. Die Schleierfahndung Pfronten zeigte am 16.01.15 einen 27-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Als ihn die Polizeibeamten am Memminger Bahnhof kontrollierten, fanden sie eine geringe Menge von Marihuana in seiner Jackentasche.
(PStF Pfronten)

Zulässige Aufenthaltsdauer überschritten

MEMMINGERBERG. Wegen illegalen Aufenthalts mußte sich eine 40-jährige Serbin am Flughafen Memmingerberg verantworten. Den Paßkontrollbeamten der Schleierfahndung Pfronten war bei der Ausreisekontrolle aufgefallen, daß die Frau ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hatte. Nachdem die Strafanzeige gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen worden war, durfte die Serbin ausfliegen.
(PStF Pfronten)

Einhandmesser und Anscheinswaffe sichergestellt

MINDELHEIM. Bereits am 16. Januar 2014 ging am Nachmittag ein Notruf bei der Einsatzzentrale der Polizei die Mitteilung ein, dass sich auf einem ehemaligen Supermarktgelände mehrere Personen aufhalten und mit Waffen hantieren würden. Die Streifenbeamten der örtlichen Polizei stellten dort tatsächlich sieben Personen aus Mindelheim und Memmingen fest, die dort nach eigener Aussage ein Rap-Musikvideo drehten. Die weitere Überprüfung der Personen nach den vom Anrufer genannten Waffen, brachte zwei verbotene Einhandmesser und eine Softairpistole zum Vorschein, weshalb die beiden Besitzer aus Mindelheim im Alter von 21 und 22 Jahren beim Landratsamt Unterallgäu zur Anzeige gebracht werden. Die Gegenstände wurden eingezogen.
(PP Schwaben Süd/West)

Körperverletzung

MEMMINGEN. Am Samstag, den 17.01.2015 gegen 03.00 Uhr kam es in der Bahnhofstraße zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem 19-jährigen und einem 22-jährigen Mann. Ein 20-Jähriger wollte schlichtend eingreifen und es bildete sich ein Gerangel, in welchem einer der Streitauslöser zu Sturz kommt und sich an der rechten Hand verletzt. Alle Beteiligten waren zwischen 1,7 und 2,0 Promille deutlich alkoholisiert.
(PI Memmingen)

Mißachtung des Platzverweises

MEMMINGEN. Am Samstag, den 17.01.2015 erhielten zwei junge Männer in der Bahnhofstraße in einer Diskothek ein Hausverbot erteilt. Da sie diese jedoch nicht verlassen wollten, wurde eine Streife hinzugerufen. Nachdem die beiden jungen Männer der Platzverweisung nicht nachkommen wollten, mussten beide in Polizeigewahrsam genommen werden.
(PI Memmingen)

Rucksack mit Betäubungsmittel weggeworfen

MEMMINGEN. In den späten Vormittagsstunden des Freitag, 16.01.2015 wollte eine Streifenbesatzung einen Fußgänger kontrollieren und wendete hierzu mit dem Streifenwagen. Der 31-Jährige durchwühlte seinen Rucksack und warf etwas weg. Die Streifenbesatzung fand, nachdem sie den jungen Mann anhielten und kontrollierten, in einem Anwesen die weggeworfenen Gegenstände. Es handelte sich hierbei um Amphetamin, Haschisch und Marihuana. Wegen des Besitzes dieser Rauschmittel wird ein Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Das Rauschgift wurde eingezogen.
(PI Memmingen)

Fahren unter Drogeneinwirkung

MEMMINGEN. Bereits kurz vor Mittag wurde am vergangenen Freitag in Memmingen ein 18-jähriger Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Bei ihm wurden deutliche Ausfallerscheinungen bezüglich eines Drogenkonsums festgestellt. Ein Vortest reagierte positiv. Er wurde zur Blutentnahme ins Klinikum Memmingen gebracht. Ihn erwartet ein mindestens einmonatiges Fahrverbot, ein spürbares Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister.
(PI Memmingen)

Sachbeschädigungen

BAD WÖRISHOFEN. In der Nacht vom 17.01.2015 auf den 18.01.2015 wurde bei zwei Fahrzeugen, welche in der Füssener Str. geparkt waren, jeweils ein Außenspiegel, in einem Fall der rechte und im anderen der linke, abgetreten. Beide Fahrzeuge waren am rechten Fahrbahnrand geparkt. Der Sachschaden beträgt ca. 600 Euro. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Wörishofen unter der 08247/96800 entgegen.
(PI Bad Wörishofen)

Ältere Dame betrogen

BAD WÖRISHOFEN. Am Freitag, den 16.01.2015, wurde eine Rentnerin aus Bad Wörishofen Opfer eines sog. Enkeltrickbetrügers. Der Mann hatte die 78-Jährige zuhause angerufen. Durch seine geschickte Gesprächsführung machte er die Geschädigte glaubend, sie telefoniere mit einem Großneffen. Schließlich bat der Anrufer um einen kurzfristigen Bargeldkredit, um in Kempten eine Immobilie zu kaufen. Gutgläubig hob die Dame 10.000 Euro von ihrer Bank ab und übergab das Geld einem zur Abholung beauftragten Mann. Dieser war zu Fuß zu ihrem Haus gekommen. Nachträglich stellte sich die Sache als Betrug heraus.
Der „Abholer“ war ca. 25 Jahre alt, ca. 175 cm groß, ohne Bart und ohne Brille. Er trug eine dunkelgraue Hose, eine dunkelrote Jacke und eine Wollmütze. Über ein Fahrzeug ist nichts bekannt. Zeugen werden gebeten, mögliche Beobachtungen in diesem Zusammenhang der Polizeiinspektion Bad Wörishofen unter Tel. 08247/96800 mitzuteilen.
(PI Bad Wörishofen)

Drogenkonsument in Toilette bewusstlos aufgefunden

TÜRKHEIM. Am Donnerstagmorgen, 15.01.2015, wurde auf einer Toilette seiner Beschäftigungsstelle ein zweitweise bewusstloser 34-jähriger Mann von Arbeitskollegen aufgefunden. Neben ihm lag außerdem eine gebrauchte Spritze, mit der er sich offensichtlich kurz zuvor ein Betäubungsmittel injiziert hatte. Der Mann litt offenbar unter seinem voraus gegangenen Drogenkonsum. Er musste deshalb in ein Krankenhaus eingeliefert und dort behandelt werden. Bei der Person konnte zudem eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden werden. Gegen den Mann wird nun wegen eines Drogendelikts ermittelt.
(PI Bad Wörishofen)

Fundwaffen werden bei der Polizei abgegeben

BAD WÖRSIHOFEN. Nach einem Pressebericht der letzten Woche, wurden allein an diesem Wochenende in zwei Fällen eine größere Anzahl von Schusswaffen von der Polizeiinspektion Bad Wörishofen bei den Findern abgeholt. Anlass sind meist Erbnachlässe, in deren Zusammenhang diese Waffen aufgefunden bzw. abgegeben werden sollen, da eine Besitzerlaubnis nicht automatisch auf die Erben übergeht und daher auch nicht mehr besteht. Aus diesem Grund ist unbedingt zu vermeiden, dass die Waffen von den Erben oder Findern selbst zur Polizei gebracht werden, da wie berichtet, der Weg vom Haus zur Polizei ein unerlaubtes Waffenführen darstellt und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Eine Rentnerin hatte, wie berichtet, diesen Umstand nicht gekannt und arglos die Schusswaffe ihres verstorbenen Mannes selbst zur Polizei transportiert.

Der Ratschlag Ihrer Polizei:
Finden Sie Schusswaffen, Munition, sprengstoffverdächtige oder sonstige gefährliche Gegenstände, verständigen Sie die Polizei. Keinesfalls sollten Sie an diesen Gegenständen hantieren, da meist deren Auslöse- und Ladezustand für den Finder völlig unklar ist und er auch nicht über das Fachwissen dafür verfügt. Darüber hinaus kann es lebensgefährlich sein und Sie machen sich möglicherweise strafbar, wenn Sie diese Schusswaffen oder anderen Gegenstände selbst zur Polizei bringen oder an eine andere Stelle transportieren.
(PI Bad Wörishofen)

Bezugsmeldung vom 13.01.2015
Verstoß nach dem Waffengesetz
BAD WÖRISHOFEN. Eine 71-jährige Frau aus Bad Wörishofen fand zu Hause eine Schreckschusswaffe, die ihrem verstorbenen Mann gehörte, und gab diese am 12.01.2015 bei der Polizei zur Vernichtung ab. Nachdem sie die Waffe selbst zur Polizei brachte, muss sie jetzt wegen Führens einer Schusswaffe angezeigt werden, da hierfür der so genannte kleine Waffenschein erforderlich ist. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass die Waffenbehörde oder die Polizei in solchen Fällen telefonisch über den Fund informiert werden soll, damit die Waffe abgeholt wird und sich der Finder nicht strafbar macht. Für die Entsorgung der Waffe fallen keine Kosten an.
(PI Bad Wörishofen)



Quelle: Bayerische Polizei