POL-DEL: Polizei Brake: Nächtlicher Wohnungsbrand, Fahren ohne Fahrerlaubnis

16.01.2015 – 15:19

Delmenhorst (ots) – Nächtlicher Wohnungsbrand/lediglich Sachschaden 26939 Ovelgönne, Strückhauser Straße, 15.01.15, gg. 22:45 Uhr

Durch aufmerksame Nachbarn wurde ein Bewohner eines Gehöftes darauf aufmerksam gemacht, dass der Dachstuhl im Anbau offenbar brennen würde. Zu diesem Zeitpunkt waren keine weiteren Personen im Objekt, so dass es zu keinen Personenschäden kam. Durch den schnellen Einsatz der herbeigerufenen Feuerwehr konnte der Abbrand des gesamten Objektes verhindert werden. Lediglich der Dachstuhl und die Oberwohnung im Anbau wurden teilweise ein Raub der Flammen. Die Feuerwehren aus Frieschnmoor, Popkenhöge, Neustadt und Ovelgönne waren mit etwa 60 Fw.-Leuten auf 8 Fz. unter Leitung des Gemeindebrandmeisters Torsten Schattschneider vor Ort. Die am Freitag aufgenommenen Ermittlungen der Polizei am Brandort bestätigten die bereits in der Nacht bestehende Verdachtslage, dass heiße Gase in Verbindung mit einem nicht einwandfrei funktionierenden Ofen, der tags zuvor kurz in Betrieb genommen worden war, ursächlich für die Brandentstehung gewesen sein dürften. Jedenfalls schließt die Polizei zur Zeit Straftatbestände aus. Der Sachschaden wird auf ca. 30.000 Euro geschätzt.

Jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs 26919 Brake

Ein relativ harmloser Parkplatzunfall bei einem Einkaufcenter an der Braker Weserstraße ist einem 64-jährigen Mann aus Ovelgönne zum Verhängnis geworden. Er hatte ein anderes Fahrzeug gestreift und war davon gefahren. Ein Zeuge notierte jedoch sein Kennzeichen. Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann, der ansonsten polizeilich unauffällig war, bereits seit dem Jahr 1973 keinen Führerschein hatte. In diesem Jahr war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden und er hatte keine neuerliche Prüfung abgelegt. Auch wenn er in den Folgejahren ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilnahm, so erwartet ihn nun doch ein Strafverfahren, über dessen Verlauf die Staatsanwaltschaft Oldenburg zu entscheiden hat.

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Quelle: news aktuell / dpa