POL-NOM: Warenbetrug

14.01.2015 – 09:58

Einbeck (ots) – Einbeck -vo. Ein 28-jähriger Geschädigter aus Kalefeld ersteigerte im Dezember bei einer großen Internetplattform Goldschmuck in einem Warenwert von 7.000,- Euro. Da zum Kauf nur die Möglichkeit einer Überweisung bestand, ließ sich der Geschädigte vom mutmaßlichen Verkäufer eine Kopie seines Personalausweises zu-mailen und überwies danach den entsprechenden Geldbetrag. Die ersteigerte Ware wurde jedoch nicht geliefert und die Aktion war dann auch im Internet nicht mehr aufrufbar.

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Quelle: news aktuell / dpa