POL-K: 150114-1-K Versammlungen in der Innenstadt

14.01.2015 – 09:24

Köln (ots) – Endgültige Entscheidungen stehen noch aus

Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern (13. Januar) in einem Eilantrag die Verfügung der Polizei Köln teilweise bestätigt.

Ein ursprünglich geplanter Aufzug der Kögida war durch die Polizei Köln untersagt worden. Diese Auflage bestätigte nun das Verwaltungsgericht. Den von der Polizei festgelegten Versammlungsort in der Komödienstraße verwarf das Gericht. Die Versammlung wird nach derzeitigem Stand, wie ursprünglich angemeldet, auf dem Bahnhofvorplatz stattfinden.

Gegen den Beschluss des Gerichts sind bereits durch den Versammlungsanmelder Rechtsmittel eingelegt worden, über diese Beschwerde wird das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Gegen die Versammlung der Kögida sind mehrere Gegendemonstrationen im Bereich der Innenstadt angemeldet worden. Rund um den Hauptbahnhof und den Kölner Dom muss ab dem späten Nachmittag mit erheblichen Behinderungen gerechnet werden. Die Polizei Köln informiert aktuell auf www.koeln.polizei.nrw.de oder über Facebook (facebook.com/Polizei.NRW.K).

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Quelle: news aktuell / dpa