POL-UL: (BC) Steinhausen – Fasnetsbesucher fährt betrunken mit dem Auto heim

12.01.2015 – 11:43

Ulm (ots) – In das Auto eines 41-Jährigen setzten sich mehrere Personen in der Nacht zum Sonntag, obwohl der Mann alkoholbedingt kein Kraftfahrzeug mehr lenken durfte. Eine Verkehrskontrolle im Raum Steinhausen/Rottum beendete die Fahrt. Gegen den Fahrer wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Bei der Kontrolle kam auch heraus, dass der 41-Jährige zur Zeit nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Die Polizei rät: So behält man den Führerschein

   - Hände weg von Alkohol, wenn man fahren muss. Schon ab 0,3       Promille Alkohol im Blut ist bei Anzeichen von Fahruntüchtigkeit      der Führerschein in Gefahr. Für Fahranfänger in der Probezeit       und unter 21-Jährige gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. 
   - Das "Wer fährt?"  oder der Abholservice für die Heimfahrt sollte      schon vor dem Besuch einer Fasnetsveranstaltung klar       abgesprochen sein. 
   - Niemals bei Betrunkenen einsteigen, auch wenn diese behaupten,       sie könnten noch fahren - das kann (lebens-) gefährlich sein. 

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

++++51337

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa