POL-KN: Weitere Meldung Bereich Landkreis Konstanz

12.01.2015 – 13:12

Konstanz (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 12.01.2015

Singen/Landkreis Konstanz/Bodenseekreis

Serieneinbrecher festgenommen/über 60 Einbruchsdiebstähle aufgeklärt

Mehr als 60 Einbruchsdiebstähle in den Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis werden einem 40-jährigen Mann aus dem Raum Singen von den Ermittlungsbehörden vorgeworfen, der bereits Anfang September 2014 festgenommen werden konnte. Eine zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität beim Polizeipräsidium eingerichtete Ermittlungsgruppe setzte sich bereits im Frühjahr/Sommer 2014 auf die Spur des damals noch unbekannten Mannes, der an den Tatorten durch die Begehungsweise seine eigene „Handschrift“ hinterließ. Durch umfangreiche Ermittlungen der aus Schutz- und Kriminalbeamten bestehenden Ermittlungsgruppe konnte der Tatverdacht gegen den 40-Jährigen derart verdichtet werden, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz vom Amtsgericht Konstanz ein Haftbefehl erlassen und Anfang September vollstreckt wurde. Der Tatverdächtige befindet sich seither in Untersuchungshaft. Bei durchgeführten Durchsuchungen wurde umfangreiches Diebesgut aufgefunden und sichergestellt. Die Beutezüge des 40-Jährigen begannen bereits 2009 und endeten mit seiner Festnahme. Neben Privatgebäuden drang der Mann, teilweise mit einem Komplizen, überwiegend in Gewerbebetriebe und Geschäftsräume ein und entwendete dabei Schmuck, Bargeld, Tresore, Werkzeug und Elektrogeräte bis zum Aufsitzrasenmäher. Dabei scheute er sich nicht, in einzelne Objekte auch mehrfach einzudringen. Der gesamte Diebstahlsschaden beträgt rund 240.000 Euro, während der angerichtete Sachschaden auf rund 50.000 Euro geschätzt wird. Als Mittäter für einzelne Taten konnte ein ebenfalls 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Konstanz ermittelt werden, der wegen fehlender Haftgründe auf freien Fuß verblieb. Nach der Festnahme des Haupttäters waren umfangreiche Folgeermittlungen notwendig, weshalb der Sachverhalt vorab nicht veröffentlicht werden konnte.

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Quelle: news aktuell / dpa