12.01.2015 – 14:40
Rüsselsheim (ots) – Am Sonntagabend (11.01.) nahmen Beamte der Polizeistation Rüsselsheim einen 28 Jahre alten Mann aufgrund eines Haftbefehls fest. Er war wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz von der Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Fahndung ausgeschrieben. Gegen 22.45 Uhr konnte der Gesuchte an seiner Wohnanschrift in Rüsselsheim gefasst werden. Ein Fluchtversuch durch ein Fenster scheiterte. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 420 Euro konnte er zunächst nicht aufbringen. Die Leihgabe eines Verwandten ersparte ihm allerdings die Inhaftierung.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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