BPOLI LUD: Zwei können von der Fahndungsliste gestrichen werden

12.01.2015 – 11:41

Görlitz (ots) – Seit gestern bzw. heute können zwei polnische Staatsangehörige (34, 64) von der Fahndungsliste gestrichen werden. Der 34-Jährige hatte es den Beamten besonders einfach gemacht. Am Sonntag war er in der Ludwigsdorfer Dienststelle an der Autobahn erschienen und bat um Entgegennahme von 1.396,29 Euro. Bei dem Betrag handelte es sich um eine offene Geldstrafe, zu der er durch das Amtsgericht Tübingen verurteilt worden war. Die Fahndungsnotiz gegen den 64-Jährigen dagegen ist bei einer Kontrolle auf dem Autobahnrastplatz „An der Neiße“ bemerkt worden. Demnach wurde der Senior vom Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls verurteilt und musste unterdessen eine achtmonatige Freiheitsstrafe antreten.

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Quelle: news aktuell / dpa