12.01.2015 – 09:09
Hamburg (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte am 10.01.2015 zwei Haftbefehle gegen einen 64-jährigen Türken vollstrecken.
Dieser wurde gegen 14:35 Uhr bei einer Einreise aus Istanbul festgestellt. Bei Überprüfung seiner Personalien kam heraus, dass er seit September 2014 von der Staatsanwaltschaft Fulda und seit Dezember 2014 auch von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hatte ihm 2012 eine 6-tägige Erzwingungshaft zwecks Zahlung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von 140,00 Euro auferlegt, das Amtsgericht Hamburg-Harburg ihn wiederum im Mai 2014 zu einer Geldstrafe von 1500,00 Euro wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung in 86 Fällen verurteilt. Den Zahlungen war er bisher nicht nachgekommen. Am Samstag erhielt er dann Hilfe aus seiner Familie. Seine Tochter erschien am Flughafen und löste ihren Vater aus. Nach Zahlung von insgesamt 1873,58 Euro, einschließlich der angefallenen Kosten, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
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