POL-MFR: (48) Polizei warnt vor Betrugsmasche durch fingierte Anrufe

09.01.2015 – 12:13

Nürnberg (ots) – Mahngebühren in Höhe von 8.000 Euro sollte ein 59-Jähriger begleichen, nachdem er am 07.01.2015 auf seinem Mobiltelefon angerufen worden war. Er blieb misstrauisch und ging zur Polizei.

Die unbekannte Anruferin gab sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Frankfurt aus. Der Angerufene habe 2013 telefonisch eine Spielekonsole erworben, diese jedoch nie bezahlt, so dass jetzt Mahngebühren im vierstelligen Bereich fällig wären. Man könne sich jedoch auch außergerichtlich einigen. Hier würde der Geldbetrag deutlich geringer ausfallen, da keine Gerichtskosten entstünden.

Ohne auf die Forderungen einzugehen, beendete der 59-Jährige das Gespräch, zumal er nie eine Spielekonsole auf diesem Weg gekauft hatte. Weitere Anrufe, die er nicht entgegennahm, folgten.

Bei der Überprüfung der Rufnummer stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Frankfurt handelte. Von hier aus erfolgten jedoch keine Anrufe dieser Art.

Das Phänomen, unter einer anderen Identität bzw. Telefonnummer anzurufen, nennt sich „Call ID Spoofing“ (so genannte Anrufertäuschung). Das Telefonieren via Internet macht diese Masche möglich. Anstatt der Originalrufnummer wird die vom Täter ausgesuchte oder vorher im Internet erworbene Rufnummer übertragen. Betrüger nutzen dies, um sich vertrauliche Informationen zu beschaffen oder, wie in diesem Fall, ihr Opfer unter Druck zu setzen und zu Zahlungen zu nötigen. Die Betrüger sind sprachlich gut geschult und nutzen offizielle Rufnummern von Staatsanwaltschaften, Finanzämtern, Polizeidienststellen oder auch Rechtsanwaltskanzleien.

Daher rät die Polizei, am Telefon niemals persönliche Daten preiszugeben oder aufgrund eines Anrufes eine Überweisung zu tätigen, sondern den Anruf zu beenden. Im Zweifelsfall kann man sich anschließend selbst bei der entsprechenden Behörde über den „angeblichen“ Sachverhalt erkundigen.

Robert Sandmann/n

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Quelle: news aktuell / dpa