POL-IZ: 150109.7-Breitenburg: Illegale Müllablagerung ist Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz

09.01.2015 – 14:54

Kreis Steinburg (ots) – Im November meldeten sich Anrufer beim Polizei-Bezirksrevier Itzehoe – Fachdienst Umweltschutz und teilten mit, dass Unbekannte im Bereich des Breitenburger Moorkanals illegal Müll abgelagert hätten. Festgestellt wurden unter anderem Kinderspielzeug, ein Teppich mit dem Emblem eines norddeutschen Fußball-Bundesligisten, eine Matratze, ein Bettgestell und ein Koffer. „Es handelte sich dabei weitestgehend um Rest- und Sperrmüll, der kostenfrei bei dem öffentlichen Entsorgungsträger abgegeben werden kann“, heißt es dazu im Polizeibericht.

Wer für den Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verantwortlich sein könnte, ergab die Recherche. Im Müll befanden sich schriftliche Hinweise und unter anderem auch ein Foto. Die Funde führten die Polizei zu einer jungen Frau, die in einer Gemeinde im Kreis Steinburg lebt.

Sie wurde in der Anhörung aufgefordert, den Müll zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dieser Aufforderung kam die Frau nicht nach, so dass der Abfall durch die Gemeinde Breitenburg entsorgt werden musste. Die Kosten, die zunächst der Allgemeinheit zur Last fielen, wird sich die politische Gemeinde Breitenburg auf jeden Fall von der Pflichtigen wiederholen.

Im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen, die auf dem Gelände der Gutsverwaltung Schloss Breitenburg nicht selten vorkommen, wird darauf hingewiesen, dass es auch nicht opportun ist, Grünschnitt und dergleichen auf Flächen abzulagern: Durch den zusätzlichen Nähstoffeintrag kann sich keine natürliche Waldgesellschaft entwickeln, sondern nur Pflanzenarten wie Brennnesseln etc. Des Weiteren können verunreinigte Pflanzenreste oder mit Krankheiten befallene Pflanzenreste unter den Grünabfällen sein. Kontaminierte Pflanzenreste und Essensabfälle, die in der sogenannte „Braune Tonne“ abzulagern sind, können sich im freien Gelände störend auf das Leben von dort lebenden Tieren auswirken.

Zur Klarstellung: Die Ablagerung von Grünabfällen in Waldgebieten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer schmerzhaften Geldbuße belegt werden kann.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa