09.01.2015 – 09:20
Hamburg (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte am 08.01.2015 einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg vollstrecken.
Der 31-jährige pakistanische Staatsangehörige, mit Wohnsitz in Frankreich, wurde gegen 10:25 Uhr bei zivilen Fahndungsmaßnahmen auffällig, nachdem er, aus Paris kommend, das Flugzeug verlassen hatte. Bei Überprüfung seiner f=“/stichwort/personalien/60″>Personalien wurde festgestellt, dass er im August 2013 vom Amtsgericht Augsburg wegen Tankbetruges verurteilt worden war. Ihm war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 25,00 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen auferlegt worden. Im Mai 2014 wurde er dann zur Fahndung ausgeschrieben, da die Strafe nicht vollstreckt werden konnte. Nachdem er die geforderte Geldstrafe vor Ort aufbrachte, konnte er seine Reise fortsetzen.
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