Andauerndes Demonstrationsgeschehen in Würzburg – Standpunkte des Polizeipräsidiums Unterfranken
WÜRZBURG. Seit mehreren Wochen werden regelmäßig in den Montagabendstunden Versammlungen und Veranstaltungen zur öffentlichen politischen Meinungskundgabe abgehalten. Alle hier auftretenden Gruppierungen erfahren einen starken Zulauf. Die Ereignisse in Frankreich sind grundsätzlich dazu geeignet, eine weitere Verschärfung der Diskussionen herbeizuführen. Wir als Unterfränkische Polizei werden uns weiter in einer absolut neutralen Rolle für die störungsfreie Durchsetzung aller Versammlungen einsetzen. Hierzu hoffen wir auch auf das Verständnis für unsere gesetzlich zugeschriebene Rolle.
Nach der Anmeldung bei der zuständigen Versammlungsbehörde wird im Zusammenwirken der Behörden lediglich geprüft, ob ein Verbotsgrund vorliegt. Sollte dies nicht gegeben sein, so haben wir den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten. Im Rahmen der demokratischen Grundprinzipien hat die Polizei als Exekutivbehörde hier keinen Ermessensspielraum. Wir nehmen dabei eine absolut neutrale Rolle ein. Das Polizeipräsidium Unterfranken wünscht sich in diesem Zusammenhang, dass diese Neutralität von allen Personen und Institutionen so anerkannt und respektiert wird. Polizeiliche Maßnahmen schützen die Ausübung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Sie beziehen sich niemals auf Meinungsinhalte.
Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungsgeschehen sind allerdings völlig inakzeptabel. Hier hat auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits die wichtigste Einschränkung im Artikel der Versammlungsfreiheit „friedlich und ohne Waffen“ festgeschrieben. Ein Protest, der mit Gewalt zum Ausdruck gebracht wird und im schlimmsten Fall Menschen mit anderer Meinung körperlich verletzt, ist im Sinne einer gesellschaftlichen Diskussion immer hinderlich und birgt ausschließlich Eskalationspotential. Wer sich als Demokrat bezeichnet und Grundrechte in Anspruch nimmt, muss dies anerkennen und sollte sich auf dementsprechend verhalten. Bei Straftaten haben wir zudem keinen Ermessensspielraum, sondern eine Verfolgungspflicht.
Deshalb bitten wir um friedliche Meinungskundgabe. Wir würden uns wünschen, dass die gesetzlich übertragene Rolle der Polizei von allen so akzeptiert wird.
Quelle: Bayerische Polizei