08.01.2015 – 15:12
Oldenburg (ots) – Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger: Angeklagter hat gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen 30 Patiententötungen im Klinikum Delmenhorst eingeräumt
OLDENBURG-DELMENHORST. Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. hat gegenüber dem gerichtlich bestellten psychiatrischen Sachverständigen im Vorfeld der Hauptverhandlung 30 vollendete Tötungsdelikte eingeräumt, einschließlich der ihm in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg derzeit vorgeworfenen fünf Fälle. Dies hat der Sachverständige in der heutigen Hauptverhandlung mitgeteilt. Niels H. habe ihm gegenüber zugegeben, insgesamt bis zu 90 Patienten Gilurytmal missbräuchlich verabreicht zu haben, wodurch bis zu 30 Patienten zu Tode gekommen seien. Alle diese Fälle haben nach Angaben des Angeklagten gegenüber dem Sachverständigen im Klinikum Delmenhorst stattgefunden. An die meisten Namen der betroffenen Patienten könne er sich zu seinem Bedauern nicht erinnern. Der Angeklagte hat nach Angaben des Sachverständigen ihm gegenüber jedoch bestritten, an seinen anderen Arbeitsstätten Menschen geschadet zu haben.
Der Angeklagte selbst hat sich in der heutigen Hauptverhandlung hierzu nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wird zusammen mit der Soko „Kardio“ weiterhin mit Hochdruck alle Todesfälle im Zusammenhang mit dem ehemaligen Krankenpfleger aufklären. „Das Geständnis des Angeklagten ist ein Puzzleteil in den intensiven Ermittlungen. Wir beschränken uns aber nicht hierauf, sondern werden umfassend alle Sterbefälle aufklären, die im Zusammenhang mit dem ehemaligen Krankenpfleger stehen könnten“, sagte Leitender Oberstaatsanwalt Roland Herrmann.
Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, äußerte, dass die Ermittlungen der Soko uneingeschränkt weitergeführt werden. „Im November letzten Jahres habe ich die Sonderkommission „Kardio“ mit dem Auftrag eingerichtet, umfassend das Lebens- und Arbeitsumfeld des Niels H. aufzuklären und hinsichtlich möglicher versuchter und vollendeter Tötungshandlungen zu überprüfen. Die hierfür erforderlichen, akribischen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, ein umfassendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Von daher wird mit der gleichen Intensität und der gleichen Personalstärke weiterermittelt.“
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