POL-LB: Verkehrsunfall in Mundelsheim und Kirchheim am Neckar, Brand in Ludwigsburg

08.01.2015 – 11:31

Ludwigsburg (ots) – Mundelsheim: Verkehrsunfallflucht – Zeugenaufruf

Das Polizeirevier Marbach am Neckar, Telefon 07144/900-0, sucht Zeugen eines Verkehrsunfalls, der sich am Mittwoch gegen 18:15 Uhr auf der Landesstraße 1115 im Bereich Holzweiler Hof ereignete. Der 39 Jahre alte Lenker eines Wohnwagengespanns kam von der Anschlussstelle Mundelsheim und war in Richtung Großbottwar unterwegs. Etwa 300 Meter nach der Abzweigung zum Holzweiler Hof kam ihm ein bislang Unbekannter teilweise auf seiner Fahrspur entgegen, touchierte seinen Wohnanhänger und entfernte sich, ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von etwa 5.000 Euro zu kümmern. Der Pkw des Unfallverursachers müsste auf der linken Fahrzeugseite stark beschädigt sein.

Kirchheim am Neckar: Verkehrsunfallflucht – Zeugen gesucht

Ohne sich um den verursachten Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro zu kümmern, machte sich ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker aus dem Staub, nachdem er vermutlich beim Vorbeifahren oder Rangieren im Zeitraum zwischen Dienstag 23:00 Uhr und Mittwoch 14:00 Uhr einen Mercedes gerammt hatte. Der Pkw war im Bereich eines öffentlichen Parkplatzes in der Besigheimer Straße abgestellt und wurde im vorderen linken Bereich beschädigt. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Telefon 07142/405-0, sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallverursacher geben können.

Ludwigsburg – Hoheneck: Brand

Ein aufmerksamer Zeuge rief am Mittwoch kurz nach 15:00 Uhr die Feuerwehr, nachdem er feststellte, dass auf einem Balkon in der Nachbarschaft ein Ledersessel in Flammen stand. Die Bewohnerin hatte kurz zuvor den Kamin in ihrer Wohnung gereinigt und die Asche auf dem Sessel abgelegt. Mutmaßlich glimmte diese noch, so dass sich das Sitzmöbel entzündete. Als die Wehrleute eintrafen, versuchte die Dame gerade selbst das Feuer zu löschen. Kurzerhand warfen die Einsatzkräfte den Sessel vom Balkon und löschten ihn anschließend vollständig. Der durch die Rußantragungen entstandene Sachschaden wurde mit etwa 1.000 Euro angegeben.

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Quelle: news aktuell / dpa