Polizeipräsidium Mainz
08.01.2015, 12:23 – Verkehrsdirektion Mainz
A61 Rheinhessen, Nur ein Irrtum
Einem Irrtum fiel gestern eine 72-Jährige Holländerin zum Opfer. Zunächst hatte die Kassiererin einer Tankstelle an der A61 bei Worms der Polizei einen niederländischen Pkw gemeldet, der ohne dass die Tankrechnung beglichen wurde plötzlich verschwunden sei. An der nächsten Autobahnabfahrt konnte der Toyota gestoppt werden. Die sichtlich erschrockene Fahrerin beteuerte ihre Unschuld und präsentierte den Beamten aus Gau-Bickelheim sogar eine Quittung. Allerdings hatte sie mit einer Kreditkarte bezahlt und übersehen, dass nur eine ebenfalls gekaufte Flasche Wasser abgerechnet wurde. An der Tankstelle stellte sich dann heraus, dass die 72-Jährige nach dem Tanken anderen Autofahrern an der Zapfsäule nur Platz machen wollte und deshalb ihren Wagen zur Seite gefahren hat. Die Kassiererin hatte das nicht mitbekommen und das Benzin nicht in Rechnung gestellt. Nachdem beide ihren Irrtum eingesehen hatten und die Rechnung beglichen war, konnte die 72-Jährige ihre Fahrt fortsetzen.
Die Polizei empfiehlt, Rechnungen immer zu überprüfen und an der Kasse unbedingt auch darauf aufmerksam zu machen, wenn etwas mal nicht abgerechnet wurde. Andernfalls kann eine Strafanzeige wegen Betrugs drohen.
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