07.01.2015 – 14:36
Kiel (ots) – 32-jähriger war zur Festnahme ausgeschrieben.
Gestern Mittag, 06.01.2015, sah eine Streife der Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof einen Mann, der gerade dabei war, die Bahngleise außerhalb der Bahnsteige, also an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle, zu überqueren. Die Beamten wiesen ihn an, den Gleisbereich zu verlassen und überprüften anschließend seine Personalien. Und siehe da, sie hatten kein „unbeschriebenes Blatt“ vor sich, gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Er war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Zahlung von 3600,- Euro – ersatzweise Freiheitsstrafe – verurteilt worden, war seiner Zahlungsverpflichtung jedoch nicht nachgekommen. Deshalb war er zur Festnahme ausgeschrieben worden. So führte nun der Weg von den Gleisen nicht an das gewünschte Ziel – den gegenüberliegenden Bahnsteig – sondern in die Diensträume der Bundespolizei. Dort wurde von den Beamten der Haftbefehl angefordert und dem 32-jährigen eröffnet. Begeistert schien er nicht zu sein, war allerdings in der Lage, die Summe innerhalb kurzer Zeit zu besorgen. Nachdem er die offene Rechnung bei der Bundespolizei beglichen hatte, veranlassten die Beamten die Löschung der Ausschreibung und der Mann durfte die Dienststelle wieder verlassen. Sein Zug war allerdings abgefahren.
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