POL-IZ: 150105.11-Albersdorf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und mehr

05.01.2015 – 16:28

Kreis Dithmarschen (ots) – Zunächst wiesen nur ein abgebrochener Baum in der Oesterstraße und einige an der Stelle zurückgelassene Fahrzeugteile auf einen Verkehrsunfall hin. Doch wo war der Unfallverursacher? Flüchtig, wie ein Verkehrsteilnehmer am Neujahrstag unschwer erkennen konnte. Er benachrichtigte die Polizei.

Und die leitete dann auch die Ermittlungen ein. Bei der nun folgenden Recherche kamen dem Ermittlungsbeamten spezielle Kenntnisse zugute, die man haben muss, um seine „Pappenheimer“ aus der Masse herauszufiltern. Und die führten ihn zum Standort eines grünen Pkw, von dem er wusste, dass ein solches Fahrzeug „in den Tagen vor Silvester“ an der bestimmten Stelle in Albersdorf gestanden hatte.

Bald darauf verschaffte sich der Ermittlungsbeamte die nötige Klarheit und ermittelte dabei, wem der gesuchte Pkw zuzuordnen ist – einem 21-Jährigen aus Albersdorf. Den suchte er an dessen Wohnort im Ortsbereich auf.

Zuerst leugnete der junge Mann. Er behauptete, dass ein anderer, dessen Namen er nicht nennen wolle, mit dem Wagen gegen einen Baum gefahren sei: Die Servopumpe hätte versagt, und man habe den Wagen nach dem Crash in eine Schrauberwerkstatt gebracht. „Ross und Reiter“ nennen könne er nicht. Sein Bekannter hätte den Führerschein erst seit kurzer Zeit, den wolle er nun schützen. „Ich nehme das auf meine Kappe“, ließ er den Beamten wissen.

Doch der Polizist glaubte an keinen Edelmut und konfrontierte den 21-Jährigen mit der Rechtslage und mit dem Wissen um die polizeiliche Vorgeschichte des jungen Mannes. Dies alles und die Erkenntnis, dass er einem informierten Beamten nichts vormachen kann, stimmten den leugnenden Gesprächspartner um, der dann auch zu gab, trotz fehlender Fahrerlaubnis und der Möglichkeit, zum Unfallzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden zu haben, der Fahrerflüchtige zu sein.

Der Ermittlungsbeamte nahm Kontakt zu einer Bereitschaftsrichterin auf, die die Entnahme der Blutprobe zur Feststellung von Drogen im Blut anordnete.

Im Zuge seines Gespräches mit dem Beschuldigten erfuhr der Polizist, dass sich der Unfall am Silvestertag gegen 23.15 Uhr ereignet haben müsste. Nach dem Crash hatte der 21-Jährige mit seinen Bekannten dann auf das neue Jahr angestoßen, das für ihn wohl eher ein misslungener Beginn war.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den jungen Albersdorfer dauern an – sie konzentrieren sich auf „Gefährdung des Straßenverkehrs“ infolge berauschender Mittel (§ 315c StGB), „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB) und „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG).

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa