05.01.2015 – 15:10
Pfungstadt (ots) – Bei einer Kontrolle auf der Autobahn 67 nahmen Zivilfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen am Freitagabend (2.1.2015) drei von fünf Fahrzeuginsassen fest. Gegen den Fahrer lag wegen Erschleichens von Leistungen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Der 27-Jährige hatte die Wahl zwischen einem 50-tägigen Gefängnisaufenthalt oder einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Bei dem 22-jährigen Beifahrer standen 70 Tage Haft oder 1473,50 Euro zur Auswahl. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte den Mann wegen räuberischer Erpressung zur Festnahme ausgeschrieben. Nach der Dritten im Bunde, einer 38 Jahre alten Mitfahrerin, suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Frau konnte die geforderten 50,50 Euro bezahlen. Eine 22-jährige Mitfahrerin sprang für Fahrer und Beifahrer ein und zahlte deren Geldstrafen, sodass die Reise mit dem Auto hätte fortgesetzte werden können, wären da nicht die ausgeschriebenen Kennzeichen gewesen. Diese befanden sich wegen fehlendem Versicherungsschutz im polizeilichen Fahndungssystem, was eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer zur Folge hatte. Die Kennzeichen wurden von den Fahndern entstempelt, Fahrzeugschein und Autoschlüssel sichergestellt. Die Kontrollierten mussten vorerst auf ein anderes Fortbewegungsmittel ausweichen.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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