POL-OL: Pressemitteilung des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn

04.01.2015 – 08:46

Oldenburg (ots) – Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis

Weil ein 39-jähriger Pkw Fahrer aus der Gemeinde Edewecht sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielt, wurde er im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung am Freitag, 02.01.2015, gegen 18:00 Uhr, in Bad Zwischenahn angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle konnte er den eingesetzten Beamten keinen Führerschein vorlegen. Eine Überprüfung ergab dann, dass der Mann gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weil er sich während der Kontrolle auffällig verhielt und sich der Verdacht einer Beeinflussung von berauschenden Mitteln ergab, unterzog sich der Mann einem freiwilligen Drogenvortest. Dieser reagierte positiv. Dem Mann wurde anschließend eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

Gleich zwei Mal Fahrten mit einem Pkw ohne Versicherungsschutz

Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel den Beamten des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn am Samstag, 03.01.2015, gegen 03:00 Uhr, in Bad Zwischenahn ein verdächtiger Pkw auf. Bei der anschließenden Kontrolle des mit vier jungen Männern besetzen Fahrzeugs stellen die Beamten fest, dass die am Pkw angebrachten Kennzeichen keinen Zulassungsstempel hatten und nicht zu dem Pkw gehörten. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen eines Steuerverstoßes. Die Weiterfahrt mit dem nicht zugelassenen Pkw wurde den Männern untersagt.

Ein weiterer Vorfall wegen eines Zulassungsverstoßes mit einem Pkw ereignete sich am 03.01.2015, gegen 15:10 Uhr, in Petersfehn. Dort beobachtete eine Polizeibeamten in ihrer Freizeit, wie ein Pkw ohne Kennzeichen in der Straße Im Schulplacken bewegt wurde. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugführers stellten die hinzugerufenen Beamten des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn fest, dass der Pkw nicht zugelassen ist. Diesen hatte der Fahrer erst kurz zuvor erworben. Eine weitere Überprüfung des Fahrers ergab, dass dieser gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

Einbruch in das Büro eines Privathauses in Bad Zwischenahn

In der Nacht von Freitag, 02.01.2015, 23:00 Uhr, auf Samstag, 03.01.2015, 07:30 Uhr, wurde in ein Wohnhaus in Bad Zwischenahn am Burgweg eingebrochen. Nach dem Aufhebeln eines Fensters im 1. Obergeschoss gelangte der Täter in das Gebäudeinnere. Hier wurden aus einem im Wohnhaus eingerichteten Büro zwei Mobiltelefone entwendet. Wer verdächtige Beobachtungen in dem tatrelevanten Zeitraum gemacht hat, wird gebeten sich bei der Polizei in Bad Zwischenahn, Tel. 04403/9270, zu melden.

Einbrecher wird vom Hauseigentümerin überrascht und flüchtet

Einen großen Schreck erlitt die 69-jährige Eigentümerin eines Wohnhauses in der Straße Roggenkamp in Edewecht. Sie hatte am Samstagnachtmittag, 03.01.2015, gegen 16:00 Uhr, ihr Haus verlassen und war gegen 19:00 Uhr zurückgekehrt. Beim Betreten ihres Hauses hörte sie plötzlich Poltergeräusche aus dem Obergeschoss des Hauses. Aus Angst informierte sie sofort die Polizei. Die eingesetzten Beamten stellten dann fest, dass in das Wohnhaus der Frau eingebrochen war. Der offenbar von der Hauseigentümerin überraschte Täter, der durch ein aufgehebeltes Fenster in das Wohnhaus eingestiegen war, war mittlerwiele über die Dachterrasse geflüchtet. Eine Fahndung nach ihm blieb erfolglos. Wer verdächtige Beobachtungen in dem tatrelevanten Zeitraum gemacht hat, wird gebeten sich bei der Polizei in Bad Zwischenahn, Tel. 04403/9270 oder bei der Polizei in Edewecht, Tel. 04405/482220, zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
PK Bad Zwischenahn
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Quelle: news aktuell / dpa