02.01.2015 – 14:23
Konstanz (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 02.01.2015
Konstanz/Pforzheim/Karlsruhe
Einbrüche in Reifenhandel aufgeklärt/Vier Tatverdächtige in Haft/Umfangreiches Diebesgut sichergestellt
Der Aufmerksamkeit und dem umsichtigen Verhalten eines Zeugen ist es zu verdanken, dass in der Nacht zum Montag, gegen 02.00 Uhr vier Männer im Alter von 27, 29, 29 und 31Jahren nach einem Einbruch in einen Reifenhandel in der Max-Stromeyer-Straße festgenommen werden konnten. Der Zeuge bemerkte eine verdächtige Person auf dem Betriebsgelände und verständigte sofort die Polizei, die mit mehreren Streifen anrückte. Bei der Annäherung zum Objekt konnten zunächst im Bereich eines Schnellrestaurants die beiden flüchtenden 27 und 31 Jahre alten Tatverdächtigen durch Streifenbeamte gestellt und vorläufig festgenommen werden. Ihre beiden mutmaßlichen Mittäter wurden wenig später in einem Fahrzeug sitzend, in der Maybachstraße angetroffen und ebenfalls vorläufig festgenommen. Die weiteren Überprüfungen ergaben, dass das Quartett zuvor auf noch nicht bekannte Art in die Lager- und Büroräume des Reifenhandels eingedrungen war und zahlreiche Kompletträder und hochwertiges Werkzeug zum Abtransport bereitlegte bzw. in einem in der Nähe abgestellten, angemieteten Kleintransporter deponiert haben dürfte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz erließ das Amtsgericht Konstanz Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der vier Tatverdächtigen und eines 40 Jährigen, der den Kleintransporter angemietet hat. Dabei konnten bei den im Raum Pforzheim und Karlsruhe wohnenden Männern umfangreiches Diebesgut aufgefunden werden. In einer von einem Tatverdächtigen angemieteten Garage wurden 20 Komplettreifensätze aufgefunden, die aus früheren Einbrüchen in den Konstanzer Reifenhandel stammten. Der bislang bekannte Diebstahlsschaden steht noch nicht fest, dürfte sich jedoch im fünfstelligen Bereich bewegen. Derzeit überprüfen die Ermittler des Kriminalkommissariats Konstanz, ob die Tatverdächtigen für weitere Straftaten in Frage kommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz erließ und eröffnete das Amtsgericht Konstanz gegen die vier Haupttäter Haftbefehle, während der 40-Jährige auf freien Fuß blieb.
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