POL-KA: (Enzkreis) Niefern – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Pforzheim und des Polizeipräsidiums Karlsruhe – Drei verletzte Personen nach Verkehrsunfall und körperlicher Auseinandersetzung

02.01.2015 – 16:22

Niefern-Öschelbronn (ots) – Der Verdacht, in der Neujahrsnacht könne ein versuchtes Tötungsdelikt in Niefern geschehen sein, hat sich im Zuge der Ermittlungen nicht erhärtet. Die Ermittler der Kriminalpolizei gehen vielmehr davon aus, dass zunächst verbale Streitigkeiten und sodann ein Verkehrsunfall zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung führten. Wie sich anhand der bisherigen Ermittlungen feststellen ließ, fuhr in der Brunnenstraße gegen 00:25 Uhr ein VW an einer Personengruppe vorbei in Richtung Hauptstraße. Die Personen aus der Gruppe riefen dem Fahrer daraufhin hinterher, er solle langsamer fahren. Nachdem der 24-jährige Fahrer des VWs angehalten hatte, folgte eine verbale Auseinandersetzung zwischen der Personengruppe und den insgesamt vier im Fahrzeug befindlichen Insassen. Nach kurzem Disput entfernten sich die Personen mit dem Fahrzeug zunächst in Richtung Öschelbronn. Kurz darauf kehrte der Fahrer jedoch um und fuhr nach Zeugenangaben mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Brunnenstraße zurück. Als er in die Brunnenstraße einbog, erfasste er eine 52-Jährige aus der Personengruppe. Zwischen den beiden Personengruppen soll es im Anschluss zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit wechselseitigen Schlägen und Tritten gekommen sein. Als sich weitere Zeugen in das Geschehen einmischten und die Gruppen trennten, stiegen die vier Personen wieder in den VW ein und flüchteten in Richtung Pforzheim. Das Fahrzeug konnte in der Nähe des Tatorts aufgefunden werden, wodurch die Kriminalpolizei mittlerweile alle Insassen ermitteln und vernehmen konnte. Nach der Befragung aller Beteiligten und Zeugen ergaben sich keine ausreichenden Hinweise darauf, dass der 24-Jährige absichtlich auf die Personen zugefahren war. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim entließ den vorläufig festgenommen Fahrer auf freien Fuß. Sein Führerschein wurde jedoch einbehalten. Die angefahrene Frau musste stationär in einer Klinik aufgenommen werden. Ob die Verletzungen von dem Sturz oder der anschließenden Auseinandersetzung herrühren, muss noch geklärt werden. Zwei weitere Personen wurden bei dem Vorfall leicht verletzt.

Sandra Bischoff, Leitende Oberstaatsanwältin Anna-Katrin Müller, Pressestelle

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Quelle: news aktuell / dpa