BPOL-HH: Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt drei Haftbefehle – Haftzuführungen

02.01.2015 – 09:18

Hamburg (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte an den letzten beiden Tagen drei Haftbefehle vollstrecken.

Am 31.12.2014, in den frühen Morgenstunden, wollte ein 28-jähriger Deutscher nach England ausreisen und hatte wohl nicht gewusst, dass er von der Staatsanwaltschaft Kiel per Haftbefehl gesucht wurde. Diese hatte im März 2014 einen Haftbefehl veranlasst, da der Deutsche im November 2011 vom Amtsgericht Neumünster wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt und der Zahlung von 900,00 Euro nicht nachgekommen war. Da er die Geldstrafe vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.

Zu zwei weiteren Festnahmen kam es am ersten Tag des Jahres 2015. Ein in Hamburg lebender 43-jähriger Kameruner wurde morgens bei der Flughafenwache vorstellig, um Unregelmäßigkeiten mit seinen Dokumenten zu klären. Bei der Überprüfung wurde dann festgestellt, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Hamburg-Bergedorf wegen Betruges aus Oktober 2014 vorlag. Er war trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptverhandlung erschienen.

Ein 21-Jähriger Grieche kam nachmittags zur Einreisekontrolle aus Istanbul (Türkei). Gegen ihn wurde ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Esslingen wegen sexueller Nötigung vollstreckt, der im April 2014 erlassen wurde. Nach der Tat aus 2011 war er unbekannt verzogen und eine Ladung zur Hauptverhandlung konnte ihm daher nicht zugestellt werden.

Beide Festgenommenen wurde ebenfalls der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt.

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Quelle: news aktuell / dpa