POL-HWI: Tipps der Polizei zum Jahreswechsel

30.12.2014 – 09:31

Wismar (ots) – Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchte die Polizeiinspektion Wismar einen Appell an alle Bürger richten und auf die Gefahren im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufmerksam machen. Jedes Jahr passieren Unfälle die auf den unsachgemäßen Umgang mit Böllern, Raketen usw. zurückzuführen sind. Insbesondere Alkoholkonsum und der Umgang mit Feuerwerkskörpern bilden eine brisante Mischung. Die Folgen können schwere Brand- und Schnittverletzungen, sowie Augen- und Hörschäden sein. Erwachsene sind außerdem gefordert, auf ihre Kinder zu achten. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über potenzielle Gefahren!

Nachfolgend nun einige Eckpunkte zur Rechtslage:

   - Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (sog. Kleinfeuerwerk z.      B. Böller und Raketen)dürfen nur am 31.12. und am 01.01.       ganztägig gezündet werden durch Personen, die das 18. Lebensjahr      bereits vollendet haben. 
   - Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist in       der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen       und brandgefährdeten Orten (z. B. Reetdachhäusern) verboten. 

Ganz besonders gefährlich sind die sogenannten „Polenböller“, die darüber hinaus auch noch illegal sind. Das Zünden derartiger Böller führte in der Vergangenheit zu schwersten Verletzungen und endete im Vorjahr für einen 51-jährigen Mann mit dem Tod. Deswegen der dringende Appell: Hände weg von illegalen Knallkörpern!!

Damit das neue Jahr nach einer feuchtfröhlichen Feier nicht mit einem bösen Erwachen oder sogar einem Verkehrsunfall beginnt, wird eindringlich an die Fahrzeugführer appelliert, das Auto bzw. Zweirad stehen zu lassen. Um gar nicht erst in Versuchung zu geraten, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen, planen Sie von Vornherein Ihre Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln , oder lassen Sie sich abholen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf die Gefahr des sogenannten Restalkohols hinweisen. Am Tag danach kann der Blutalkoholspiegel immer noch so hoch sein, dass kein Fahrzeug geführt werden darf.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Silvesterfeier und ein gesundes neues Jahr

Ihre Polizeiinspektion Wismar

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
Kriminalhauptkommissar
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar@t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de

Quelle: news aktuell / dpa