Brände in Nöstlbach und Bischofswiesen – Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein

Brände in Nöstlbach und Bischofswiesen – Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein

BISCHOFSWIESEN, LKR. BERCHTESGADENER LAND / PITTENHART, LKR. TRAUNSTEIN. Nach den Bränden in Bischofswiesen am 25.12.2014 und Pittenhart am 26.12.2014 kann die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die ersten Ermittlungsergebnisse präsentieren.

Am 25.12.2014 brach in einem Keller eines Mehrfamilienhauses im Bischofswiesener Ortsteil Strub ein Brand aus, bei dem ein 35-jähriger mit einer Rauchgasvergiftung aus dem Gebäude gerettet werden konnte (wir berichteten). Nach Übernahme der kriminalpolizeilichen Ermittlungen verdichteten sich die Hinweise, dass es sich um vorsätzliche Brandstiftung handeln muss.

Nun konnte der oben erwähnte 35-jährige dieser Brandstiftung überführt werden. Der Freilassinger räumte die Tat in seiner Vernehmung ein. Er wurde am Samstag den 27.12.2014 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Traunstein vorgeführt. Dieser erließ gegen den Mann einen Unterbringungbefehl.

Auch im Falle des Brandes eines Einfamilienhauses in Pittenhart, OT: Nöstlbach am 26.12.2014, bei dem eine 76-jährige Frau verstorben ist, gibt es nähere Einzelheiten zur Todes- und Brandursache. Die Verstorbene ist am Samstag den 27.12.2014 im Institut für Rechtsmedizin in München obduziert worden. Als Todesursache konnte einwandfrei eine Rauchgasintoxikation festgestellt werden.

Als Brandursache kann eine vorsätzliche Brandstiftung ausgeschlossen werden.


Bisherige Pressemeldungen

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Quelle: Bayerische Polizei