Pressebericht vom 29.12.2014
Inhalt:
2316. Autofahrerin kollidiert mit fünf geparkten Fahrzeugen und einem Baugerüst – Berg am Laim
2317. Einbruch in Einkaufsmarkt – Unterschleißheim
2318. Präventionstipps zum Jahreswechsel 2014/2015
2319. Vergessenes Adventsgesteck verursacht
Wohnungsbrand – Lehel
2320. Durchsuchung in Restaurant – Schwabing
2321. 48. Rauschgifttoter
Pkw der Unfallverursacherin
2316. Autofahrerin kollidiert mit fünf geparkten Fahrzeugen und einem Baugerüst – Berg am Laim
Am Sonntag, 28.12.2014, fuhr gegen 02.35 Uhr eine 37-jährige Münchnerin mit ihrem Porsche Cayenne die Friedenstraße in Richtung Rosenheimer Straße. Als sie auf Höhe der Hausnummer 1 einem entgegenkommenden Auto Platz machen wollte und hierzu mit ihrem Fahrzeug nach rechts auswich, touchierte sie dabei einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Opel Astra.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Opel Astra eines 21-jährigen Münchners auf einen davor parkenden Mini Cooper eines 23-Jährigen geschoben.
Da die 37-jährige Münchnerin aufgrund des Unfalls in Panik geriet, beschleunigte sie ihren Porsche sehr stark. Dadurch geriet sie auf der schneeglatten Fahrbahn ins Schleudern und kollidierte mit drei weiteren am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen. Da die geparkten Autos durch den massiven Aufprall zum Teil bis auf die Fahrbahn verschoben wurden, bahnte sich die Porsche Cayenne-Fahrerin durch die geparkten Fahrzeuge hindurch, über den Gehweg hinweg, ihren Weg und kollidierte mit einem Baugerüst. Hier kam der Wagen schlussendlich zum Stehen.
Das Baugerüst wurde durch die Kollision stark beschädigt und in seiner Stabilität beeinträchtigt. Herabfallende Gerüstteile beschädigten einen in der Nähe geparkten Mini.
Bei dem Verkehrsunfall gab es keine verletzten Personen. Der entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 70.000 Euro.
Da das fünf Stockwerke hohe Baugerüst nach Einschätzung der Berufsfeuerwehr München in seiner Statik massiv beschädigt war und ein Einsturz des Gerüstes nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde die Friedenstraße für die Dauer von 3 ½ Stunden gesperrt.
Die Münchner Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor schneeglatten Fahrbahnen. Passen Sie bitte Ihre Geschwindigkeit den winterlichen Straßenverhältnissen an.
2317. Einbruch in Einkaufsmarkt – Unterschleißheim
In der Zeit zwischen Mittwoch, 24.12.2014, 15.30 Uhr, bis Samstag, 27.12.2014, 07.00 Uhr, brachen bislang unbekannte Täter in einen Einkaufsmarkt in Andreas-Danzer-Weg in Unterschleißheim ein.
Die Unbekannten gelangten über eine Feuerleiter auf das Flachdach des Supermarktes und brachen daraufhin über das Dach in die Geschäftsräume ein. Anschließend entwendeten sie Zigaretten im Wert von ca. 47.000 Euro aus einem angrenzenden Lager bzw. aus dem Verkaufsraum. Im Anschluss flüchteten die Täter unerkannt.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 52, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
2318. Präventionstipps zum Jahreswechsel 2014 / 2015
Traditionsgemäß werden auch dieses Jahr zum Jahreswechsel wieder pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Um Personen- und Sachschäden zum bevorstehenden Jahreswechsel zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden:
Erwerben und verwenden Sie nur zugelassenes und mit der BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialprüfung) gekennzeichnetes Material oder mit einer CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Es wurde wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden, die im Ausland gekauft worden waren. Diese Gegenstände entsprechen i.d.R. nicht den Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung, die Weitergabe dieser Materialien stellen Straftaten dar!
Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden.
Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt werden.
Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden.
Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden.
Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen. Auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur vom 29. Dezember bis 31. Dezember im Verkauf angeboten und somit dem Verbraucher überlassen werden.
Pyrotechnische Gegenstände der sog. Klasse II (handelsübliche Pyrotechnik für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 01. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden.
Zu beachten ist unbedingt das Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.
Denken Sie bitte auch an die Haustiere. Viele Hunde und auch andere Haustiere haben große Angst vor Geräuschen und zeigen Anzeichen von Panik bei der Silvesterknallerei. Versuchen Sie, die lautesten Geräusche von den Tieren fernzuhalten.
2319. Vergessenes Adventsgesteck verursacht Wohnungsbrand – Lehel
Am Sonntag, 28.12.2014, bemerkte gegen 15.30 Uhr ein Nachbar eine Rauchentwicklung aus einer Wohnung im 3. Stock eines Anwesens in der Reitmorstraße und rief die Feuerwehr. Durch die Berufsfeuerwehr München wurde der Brand im Wohnzimmer gelöscht. Personen wurden durch den Brand zum Glück nicht verletzt, da der Wohnungsmieter die Wohnung kurz vor dem Brand verlassen hatte.
Das Fachkommissariat 13 rückte zum Brandort aus und übernahm die Ermittlungen, welche ergaben, dass der Brand von einem Adventsgesteck ausging. Das brennende Gesteck setzte eine Wohnzimmercouch und ein Bücherregal in Brand. Durch die Hitze, Ruß- und Rauchentwicklung entstand weiterer massiver Schaden in der Wohnung.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 80.000 Euro.
2320. Durchsuchung in Restaurant – Schwabing
Da bereits in der Vergangenheit in einem griechischen Speiselokal in Schwabing im Personalbereich Betäubungsmittelverpackungsmaterialien und –konsumgegenstände aufgefunden wurden, wurde zur erneuten Überprüfung über die Staatsanwaltschaft München I beim Amtsgericht München ein Durchsuchungsbeschluss für den Personal- und Küchenbereich des Speiselokals erwirkt.
Dieser Durchsuchungsbeschluss wurde am 28.12.2014, gegen 01.00 Uhr, mit Unterstützung des USK München im Küchenbereich durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt konnten 48 Personen dort angetroffen und einer Sammelkontrolle unterzogen werden. Davon waren 16 Personen im Lokal als Kellner und Küchenpersonal beschäftigt. Bei 32 Personen handelte es sich um Gäste.
Bei zwei der Besucher konnten Kleinmengen von Kokain aufgefunden und sichergestellt werden. Beide Personen werden wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht.
In der Küche wurde jeweils eine Kleinmenge von Kokain und Amfetamin sichergestellt. Hierzu dauern die Ermittlungen noch an.
Auch zum Zeitpunkt der Sammelkontrolle konnten im Bereich der Personaltoiletten und der Umkleideräume wieder Konsumgegenstände festgestellt werden.
2321. 48. Rauschgifttoter
Am Dienstag, 23.12.2014, gegen 06.45 Uhr, wurde ein 30-jähriger Münchner in der Wohnung eines Bekannten leblos in einem Sessel sitzend aufgefunden. Der gerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Da die Person bereits als Konsument harter Drogen bekannt war, wurde eine Obduktion durchgeführt. Hier reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf verschiedene Rauschmittel.
Der 30-Jährige ist somit der 48. Rauschgifttote im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München im Jahr 2014.
Vergleichszeitraum: 2012: 39 Personen und 2013: 46 Personen
Quelle: Bayerische Polizei