POL-LWL: Silvester- Böller niemals als Wurfgeschosse benutzen

29.12.2014 – 10:18

Ludwigslust- Parchim (ots) – Leider wird es von einigen Mitmenschen scheinbar immer noch als Kavaliersdelikt angesehen, wenn zum Jahreswechsel mit Silvesterböllern auf Personen geworfen wird. Derartige Vorfälle sind der Polizei zum vergangenen Jahreswechsel unter anderem in Lüblow, Kuppentin und Sternberg gemeldet worden. Die Polizei weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Silvesterstreiche, sondern um Straftaten handelt, die als gefährliche Körperverletzung verfolgt werden. Ähnlich verhält es sich, wenn Böller in Briefkästen und Abfalltonnen geworfen werden. Dabei handelt es sich um Sachbeschädigungen, für die sich die Verursacher nicht nur strafrechtlich, sondern auch materiell zu verantworten haben. Und die Schäden können im Einzelfall teuer werden. So wurde durch Silvesterböller im vergangenen Jahr an einer Hausbriefkastenanlage in Hagenow ein Schaden von fast 2.000 Euro verursacht. Darüber hinaus haben Silvesterraketen und Batteriefeuerwerke beim letzten Jahreswechsel Brände und damit Schäden an einem Parchimer Kaufhaus sowie an Grundstückshecken in Spornitz und Ganzlin verursacht. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich auf den sachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Artikeln hin und mahnt in diesem Zusammenhang vor übermäßigem Alkoholgenuss. Die Polizei wird in der Silvesternacht verstärkt im Einsatz sein und entsprechend auch die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern kontrollieren.

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Quelle: news aktuell / dpa