BPOLI ALB: Zivilcourage führt zum Großaufgriff von 14 Personen

29.12.2014 – 14:01

Bundesautobahn 17/ Pirna (ots) – In der Nacht vom 29. Dezember 2014 meldet ein Hinweisgeber der Polizeidirektion Dresden, dass er eine Personengruppe vermutlich ausländischer Herkunft, entlang der Bundesautobahn 17 erkannte. Die Personen waren in Decken eingehüllt und in Richtung Dresden unterwegs. Die Bundespolizeiinspektion Altenberg wurde umgehend durch die Polizei Sachsen informiert und leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 17, zwischen den Anschlussstellen Pirna und Dresden-Südvorstadt, ein.

Ein weiterer Hinweisgeber teilte ferner mit, dass auch er Personen zu Fuß entlang der Autobahn sah, vermutlich bis zu 10 Personen. Am PWC „Am Nöthnitzgrund“ konnten zunächst vier Personen in der Toilettenanlage angetroffen werden, alle ohne Dokumente. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um Syrer. Die Beamten vom Autobahnpolizeirevier Dresden stellten weitere 10 Personen, vermutlich Iraker, unter einer Autobahnbrücke der A 17 fest.

Alle festgestellten Personen waren nicht im Besitz von aufenthaltslegitimierenden Dokumenten. Vermutlich hatte der oder die Schleuser die Personen auf einen LKW eingepfercht und nach Deutschland eingeschleust. Sich selbst überlassen, versuchten alle auf eigene Faust zu ihren Bekannten in Deutschland zu kommen. Alle Personen wurden zwischenzeitlich versorgt und konnten sich in den Diensträumen der Inspektion aufwärmen. Die Ermittlungen bezüglich der Einschleusung mittels LKW von den Syrern und Irakern dauern gegenwärtig an.

Über die Weihnachtstage wurden noch weitere 29 Personen in Polizeigewahrsam genommen und an die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Sachsen weitergeleitet. Hier wird in nächster Zeit über ihr vorgetragenes Schutzersuchen entschieden. Die Personen kamen aus dem Kosovo, Syrien, Irak, Türkei und Bangladesch.

Die Schleuser wurden wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt und müssen mit Sanktionen durch die Justiz rechnen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe vor.

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Quelle: news aktuell / dpa