BPOL-HH: Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt drei Haftbefehle – Haftzuführung und Zahlung von Geldstrafen

29.12.2014 – 08:51

Hamburg (ots) – Die Bundespolizei konnte in den vergangenen Tagen am Flughafen Hamburg drei Haftbefehle vollstrecken.

Bei der Einreise aus Teheran wurde am 25.12.14 ein in Hannover lebender Iraner festgestellt. Gegen den 66-Jährigen bestand seit Juni 2014 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover. Er war im März 2014 vom Amtsgericht Hannover wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagesätzen je 10,00 Euro verurteilt worden und war seitdem unbekannten Aufenthaltes. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Am 21.12.14, kurz nach Mitternacht, wurde ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger an der S-Bahnhaltestelle Hamburg Airport festgenommen und der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. Er war im September 2014 vom Amtsgericht Pinneberg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen je 5,00 Euro verurteilt worden. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde von der Staatanwaltschaft Itzehoe im Dezember 2014 Haftbefehl erlassen. Ihm steht nun eine Ersatzfreiheitstrafe von 40 Tagen bevor, da er die Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte.

Am Sonntag, dem 28.12.2014, wurde ein 30-jähriger Franzose bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt, der gemäß Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin aus Juni 2013 eine Ersatzfreiheits-strafe von 20 Tagen zu verbüßen hatte. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung im März 2012 zu 20 Tagessätzen je 20,00 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er die Haftstrafe abwenden und in die Türkei ausreisen.

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Quelle: news aktuell / dpa