23.12.2014 – 13:20
Osnabrück / Melle (ots) – Die Polizei warnt vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Insbesondere im Meller Stadtgebiet werden seit etwa drei Wochen mit Beginn der Dunkelheit regelmäßig entsprechende Feuerwerkskörper gezündet. Das Verwenden von illegalem Feuerwerk stellt allerdings eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar. In Melle werden aus diesem Grund bereits mehrere Strafverfahren geführt. Verwendet werden dürfen in Deutschland nur zugelassene Knallkörper. Erkennen kann man diese Zulassung an der so genannten „BAM“-Kennzeichnung. Darüber hinaus sind die illegalen Knaller äußerst gefährlich. Das Zünden kann zu schweren Verletungen führen. Erlaubte Feuerwerkskörper dürfen nur am 31.12. und 01.01 gezündet werden. Örtliche Behörden können diesen Zeitraum weiter einschränken.
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Frank Oevermann
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