POL-WHV: Pressemeldung des PK Jever v. 19.-21.12.14

21.12.2014 – 12:38

Wilhelmshaven (ots) – Sachbeschädigung TO: 26441 Jever, Schlossstraße TZ: 19.12.2014, 17:00 – 21:20 Uhr Bisher unbekannte Täter schlugen die äußere Scheibe der Doppelverglasung eines Wohn-und Geschäftshauses ein.

ED in Turnhalle Vom 19.12.2014, 18:00 bis 21.12.2014, 09:00 Uhr verschafften sich bislang unbekannte Täter nach Aufhebeln einer Tür Zugang in die Turnhalle der Grundschule in 26452 Sande, Am Markt. Ob Gegenstände im Inneren entwendet wurden, ist derzeit nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 500 Euro.

Trunkenheit im Straßenverkehr TO: 26419 Schortens, Hauptstraße TZ: 20.12.2014, 02:00 Bei einem 21-jährigen Mann wurde einer Verkehrskontrolle durchgeführt, weil er zur Nachtzeit in Schortens, die Hauptstraße auf einem komplett unbeleuchteten Fahrrad befuhr.Dabei wurde Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,92 Promille. Eine Blutentnahme wurde veranlasst.

Verkehrsunfall/Verkehrsdelikt/Unbefugte Ingebrauchnahme Am 20.12.2014, um 21:30 Uhr, kam es in 26419 Schortens auf der Memmhauser Straße in Höhe Hausnummer 1 zu einem Alleinunfall mit einem Rollerfahrer. Der 18-jährige Fahrzeugführer, welcher nicht im Besitz einer erforderlichen Prüfbescheinigung ist, stürzte mit einem Roller, welcher zudem durch ihn unbefugt in Gebrauch genommen wurde. An dem Roller entstand ein Sachschaden von 100 Euro.

Verkehrsunfallfluchten Am 20.12.2014, um 19:30 Uhr, kam es in 26441 Jever, Oestringer Weg vor Haus Nr. 6 zu einer Verkehrsunfallfucht. Ein/e bislang unbekannte/r Fahrzeugführer/in stieß beim Ausparken rückwärts gegen einen geparkten PKW. Der beteiligte PKW flüchtete von der Unfallörtlichkeit ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro.

Vom 18.12.2014, 12:00 Uhr bis 20.12.2014, 10:30 Uhr, fuhr eine bislang unbekannte Fahrzeugführerin in 26419 Schortens, Einmündungsbereich Blumenweg Ecke Rosenweg mit ihrem PKW rückwärts gegen einen Zaunpfeiler , welcher sich auf dem Grundstück der Geschädigten befand. Die beteiligte Fahrzeugführerin setze ihre Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro.

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Quelle: news aktuell / dpa