20.12.2014 – 14:34
Rüsselsheim (ots) – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Geschädigte parkte am Freitag, den 19.12.14 von 13.10 Uhr bis 14.30 Uhr ihren PKW in der Georg-Treber Straße in Rüsselsheim. Als sie wiederkam, stellte sie mehrere Kratzer hinten rechts am Fahrzeug, also auf der Gehwegseite, fest. Auch die Verkleidung war teilweise herausgesprungen. Die Polizei schätzt den Schaden auf ca. 1500 EUR.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die Geschädigte parkte bereits am vergangenen Samstag, den 13.12.2014 um 13.30 Uhr ihren PKW auf dem Parkplatz vor der Stadthalle in Rüsselsheim. Als sie gegen 22.30 Uhr wieder kam, entdeckte sie einen Schaden hinten links an ihrem PKW. Es wurden keine Personalien hinterlassen, Zeugen sind nicht bekannt.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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