Im Hinblick auf gesteigerte Gewaltbereitschaft – erneuter Appell von Polizei und Stadtverwaltung für Toleranz und friedlichen Verlauf
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Stadt Würzburg
WÜRZBURG. Nachdem bei den Montags-Demonstrationszügen eine gesteigerte Gewaltbereitschaft festzustellen war, wenden sich die Würzburger Polizei und die Stadtverwaltung Würzburg im Hinblick auf einen weiteren Demonstrationszug am kommenden Montag erneut mit einem Appell für Toleranz und einen friedlichen Verlauf an die Bevölkerung.
Das rege Demonstrationsgeschehen in Würzburg hatte sich an den drei zurückliegenden Montagen fortgesetzt . Auch eine steigende Teilnehmerzahl ist festzustellen. Am vergangenen Montag war die Polizei sogar gezwungen, gegen Personen aus dem linken Spektrum Pfefferspray einzusetzen. Eine Polizistin wurde von einem Unbekannten durch einen Faustschlag ins Gesicht leicht verletzt, konnte ihren Dienst jedoch fortsetzen.
Nachdem sich das Demonstrationsgeschehen zum Thema „konsequente Anwendung der Ausländergesetze“ auch am kommenden Montag unter dem Motto „Gegen Glaubenskriege auf deutschem Boden“ fortsetzen wird, weisen Polizei und Stadtverwaltung Würzburg noch einmal darauf hin, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Rechtsgut ist, das jede Gruppierung, egal welcher Couleur, für sich in Anspruch nehmen kann.
Für die Polizei und die Stadt Würzburg als Versammlungsbehörde im Vorfeld gilt das Gebot der Neutralität. Den im Grundgesetz verankerten Schutz der Versammlungsfreiheit können allerdings nur diejenigen für sich in Anspruch nehmen, die von diesem Grundrecht auch friedlich Gebrauch machen. Die Polizei und die Stadt Würzburg wenden sich deshalb mit dem Slogan „Gewaltfreier Protest ist gelebte Demokratie“ an alle Versammlungsteilnehmer. Unterschiedliche Meinungen, die bei Demonstranten und Gegendemonstranten fast zwangsläufig aufeinandertreffen, dürfen nicht mit Gewaltanwendung ausgetragen werden.
Aufgabe der Polizei ist es, für einen friedlichen Verlauf der angezeigten Versammlung zu sorgen. Wer Demonstrationen erheblich stört oder seinem Protest durch gewaltsame Aktionen wie zum Beispiel durch Blockaden Ausdruck verleiht, macht sich nach den Vorschriften des Versammlungsgesetzes strafbar. Außerdem kann eine Blockade zusätzlich den Tatbestand einer Nötigung erfüllen. Die Polizei ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet, Straftaten konsequent zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen. Verstöße gegen geltendes Recht können nicht toleriert werden.
Für die Demonstration am kommenden Montag, die in dieser Woche angezeigt wurde, bereitet sich die Würzburger Polizei erneut mit ausreichend Personal vor. Dabei werden die Beamten wieder von der Bereitschaftspolizei in entsprechender Stärke unterstützt.
Während der Versammlung wird es am Montagabend in der Würzburger Innenstadt wieder zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer, diesen Bereich – wenn möglich – in dieser Zeit zu meiden.