POL-NMS: 141218-4-pdnms Kripo warnt vor Konsum von Kräutermischungen

18.12.2014 – 15:19

Neumünster (ots) – 141218-4-pdnms Kripo warnt vor Konsum von Kräutermischungen

Neumünster / Mit einem Fall des Konsums von so genannten „Legal Highs“ in diesem Fall eine legal erwerbbare Kräutermischung, durch deren Konsum Rauschzustände erzeugt werden, hatte es eine Funkstreife der Polizei in Neumünster, in der Straße Waschpohl am Abend des 14.12.2014, gegen 19.20 Uhr zu tun. Hier wurden zwei junge Männer (18 und 22 Jahre alt) angetroffen, die offenbar eine entsprechende Kräutermischung geraucht hatten. Eine Rettungswagenbesatzung kümmerte sich um die beiden jungen Männer, die offensichtlich einen Kollaps erlitten hatten. Der eine der beiden hatte starke Stimmungsschwankungen und eine Verständigung mit ihm war nicht möglich. Der andere war bedingt ansprechbar. Beide wurden in das Friedrich-Ebert-Krankenhaus eingeliefert. Angeblich hatte man die Kräutermischung übers Internet erworben und abends konsumiert. Nachdem es dem jüngeren dann zunehmend schlechter ging, hatte sein Freund den Rettungsdienst informiert. Bislang konnte kein strafbares Verhalten festgestellt werden. Trotzdem warnt die Kriminalpolizei Neumünster (Ermittlungsgruppe Rauschgift) ausdrücklich vor diesen „Legal Highs“, die allein über die Vokabel „legal“ suggerieren, das so eine Mischung unbedenklich sei. Die Inhalte dieser Mischungen sind oftmals nicht klar und unberechenbar. Die Konsumenten gehen unkalkulierbare Risiken ein. Allein der Umstand, dass man diese Mischungen legal erwerben kann ist kein Garant dafür, dass sie nicht gefährlich für die Gesundheit sind.

Rainer Wetzel

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Quelle: news aktuell / dpa