17.12.2014 – 10:58
Ebersbach (ots) – Am 16.12.2014 gegen 18:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Ebersbach – Neugersdorf auf der Bahnhofstraße zwei Jugendliche. Im Rahmen der Kontrolle wurden 32 und 44 Knallkörper aus Tschechien festgestellt. Die aufgefunden Feuerwerkskörper und Kugelbomben waren ohne erforderliche BAM bzw. CE Kennzeichnung, somit bestand der Verdacht einer Straftat gegen das Sprengstoffgesetz. Die Knallkörper wurden sichergestellt. Die Bundespolizei weißt in dem Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jahreswechsel nochmals daraufhin, dass die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik eine teure und gefährliche Angelegenheit sein kann.
Durch die Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion Pirna wurden in Sachsen im Jahr 2013 ca. 52000 pyrotechnische Asservate sichergestellt und anschließend durch eigene Spezialkräfte vernichtet. Dies entspricht ungefähr einer Nettoexplosivstoffmasse von 1000kg. Der Schwerpunkt der Feststellungen lag dabei eindeutig im Bereich der Grenze Deutschland – Tschechische Republik. Hierbei geht es um Pyrotechnik, die nicht über das europäische Prüfkennzeichen CE oder das noch bis 2017 gültige nationale Zulassungszeichen des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung (BAM) verfügen. Diese nichtzugelassene Pyrotechnik, entspricht nicht der europäischen / deutschen Qualitätsnorm. Dies spiegelt sich in einer schlechteren Verarbeitungsqualität mit unberechenbaren Toleranzbereichen in Bezug auf die Funktionsweise der vorhandenen Zündmechanismen, einer anderen Materialzu-sammensetzung und einem größeren Mengeninhalt der explosionsfähigen Inhaltsstoffe, verbunden mit einer erhöhten „Sprengkraft“ und fehlender oder nicht verständlicher Sicherheitshinweise und Beschriftungen sowie ungewollter Selbstentzündung wieder.
Die durch die Bundespolizei festgestellte nicht zugelassene Pyrotechnik wird von eigenen Spezialkräften in einem Spezialfahrzeug abgeholt und nach einer kurzen Zwischenlagerung in Absprache mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zeitnah vernichtet. Dabei fallen hohe Fahrt – und Entsorgungskosten an, die der Verursacher per zugestellten Leistungsbescheid (ca. 250 Euro) zu entrichten hat.
Nach dem Sprengstoffgesetz ist das Verbringen nach Deutschland bzw. der Umgang mit nichtzugelassener Pyrotechnik unter Strafe gestellt. Wer mit diesen nichtzugelassenen Gegenständen umgeht, ohne im Besitz einer Erlaubnis nach § 27 SprengG zu sein, macht sich eines Verstoßes gemäß § 40 Absatz 1 Nr. 3 SprengG verdächtig und hat mit einer Strafanzeige zu rechnen. Durch die Präventionsbeauftragten der Bundespolizeiinspektion Ebersbach wurden entsprechende Flyer bei den grenznahen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, dem Landratsamt Zittau und den Jugendämtern hinterlegt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Thomas Neumann
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18
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