POL-TUT: Zweite Pressemitteilung für den Landkreis Rottweil vom 16.12.2014

16.12.2014 – 15:30

Landkreis Rottweil (ots) – Schramberg: Einbruch in Kindergarten scheitert; Fluorn-Winzeln/Oberndorf a.N.: Bankangestellte verhindert Betrug an Rentnerin

Schramberg: Einbruch in Kindergarten scheitert

Unbekannte Täter versuchten zwischen Montag 16 Uhr und Dienstag 7 Uhr, durch Aufbohren des Schlosses der Seiteneingangstür, in den katholischen Kindergarten „Sankt Maria“ in der Straße „Am Brestenberg“ einzubrechen. Den Einbrechern gelang es aber nicht das Türschloss aufzubohren oder die Tür zu öffnen. Der entstandene Sachschaden wird auf zirka 1.000 Euro geschätzt.

Fluorn-Winzeln/Oberndorf a.N.: Bankangestellte verhindert Betrug an Rentnerin

Eine 76-jährige Rentnerin erhielt über viele Jahre hinweg schriftliche Gewinnspielangebote. Seit mehreren Monaten häuften sich bei ihr dann Anrufe von Personen, die sich als Rechtsanwälte ausgaben. Die Rechtsanwälte oder deren Sekretärinnen versprachen der Rentnerin, dass sie dem Treiben dieser Firmen ein Ende setzen werden. Für diesen Service überwies die Rentnerin im August mehrere hundert Euro auf ein Konto einer ausländischen Bank.

Am Montagvormittag wurde der Rentnerin telefonisch von einer Frau mitgeteilt, dass auf Grund der Untersagung, dass Telefonanrufe und Briefsendungen einzustellen sind, gerichtliche Forderungen auf sie zukommen. Da es sich um eine Terminsache handeln würde, müsste die 76-Jährige den Betrag von 4.200 Euro unverzüglich auf ein Konto der „Western Union Bank“ überweisen. Die Geschädigte begab sich am Nachmittag des gleichen Tages zu einer Bankfiliale in Oberndorf, um die Transaktion anzuweisen. Eine Mitarbeiterin der Bankfiliale erkannte, dass die 76-Jährige einem betrügerisch motivierten Anruf aufgesessen war und brachte die Geschädigte persönlich zum Polizeirevier nach Oberndorf. Nur dieser aufmerksamen Bankmitarbeiterin ist es tatsächlich zu verdanken, dass der Rentnerin kein zusätzlicher finanzieller Schaden entstand.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Geschädigte unter anderem dadurch getäuscht wurde, dass sie auf dem Display ihres Telefons eine Rufnummer mit deutscher Vorwahl (0381 25505905) ablesen konnte. Technisch ist es möglich, Anrufe aus dem Ausland zu führen, obwohl eine inländische Vorwahl angezeigt wird.

Rückfragen bitte an:

Thomas Sebold/Bärbel Schatz
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-113
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa